1506/20 Erreichbarkeit des Amts für Wirtschaftsförderungen für Unternehmen

Erreichbarkeit des Amts für Wirtschaftsförderungen für Unternehmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Mitarbeiter sind für die Telekommunikation zwischen Amt für Wirtschaftsförderung und
    Unternehmen verantwortlich?
  2. Welche telefonischen Erreichbarkeitszeiten wurden im Arbeitsvertrag vereinbart und wie wird die
    tatsächliche Erreichbarkeit sichergestellt bzw. überprüft?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Möller

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Möller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Mitarbeiter sind für die Telekommunikation zwischen Amt für Wirtschaftsförderung und Unternehmen verantwortlich?

Alle!

2. Welche telefonischen Erreichbarkeitszeiten wurden im Arbeitsvertrag vereinbart und wie wird die tatsächliche Erreichbarkeit sichergestellt bzw. überprüft?

In den städtischen Arbeitsverträgen werden keine Erreichbarkeitszeiten vereinbart. Diese unterliegen dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht und es gilt die jeweilige Arbeitszeitregelung des Amtes. Die Telefone registrieren die Anrufe und der jeweilige Mitarbeiter ruft zurück.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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