Verzicht auf Gendersprache in der Kommunikation der Landeshauptstadt Erfurt

Die Kommunikation der Landeshauptstadt Erfurt und ihrer Unternehmen untereinander oder mit Dritten wird durch die DIN 5008 geregelt. Für die Verwendung einer geschlechtergerechten Anrede gibt die DIN 5008 derzeit keine Regeln vor. Sie weist aber darauf hin, dass ein Zurückgreifen auf Zeichen wie den Asterisk (z. B. in “Liebe Kolleg*innen”) oder den Unterstrich (“Liebe Kolleg_innen”) erfolgen kann, jedoch nicht muss, um in der Anrede zu gendern.

Nach den aktuell gültigen offiziellen Regeln der deutschen Rechtschreibung sind die genannten Schreibweisen nicht korrekt und erfordern eine Klärung, ob und wie eine Verwendung innerhalb der Organisation erfolgt. Das betrifft ebenso die Barrierefreiheit solcher Schreibweisen.Es empfiehlt sich daher weiter, die Entwicklung beim Thema Gendern im Blick zu behalten.

Um auf neue Rechtschreibregeln reagieren zu können und ggf. die hausinternen Schreibvorgaben anzupassen.

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