Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen

Die Fraktion der AfD im Erfurter Stadtrat hat heute beim Verwaltungsgericht Weimar einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 der Stadt Erfurt eingereicht.

Am 28.10.2020 hatten wir bereits Widerspruch gegen die erlassenen Corona-Maßnahmen der Stadtverwaltung eingelegt, da wir selbst als Mitveranstalter einer Veranstaltung unmittelbar von den Einschränkungen betroffen sind.

Jetzt beantragten wir bei Gericht die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruches.

Im Erfolgsfalle wäre der Vollzug der Allgemeinverfügung uns gegenüber in Teilen ausgesetzt. Dies wäre ein wichtiges Zeichen und ein deutlicher Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit der Maßnahmen.

Ihre Fraktion der AfD im Erfurter Stadtrat

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