Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hinsichtlich des Investitionsrückstands der Stadt Erfurt wird um die Beantwortung der folgenden
Fragen gebeten:
- In welchen Infrastrukturbereichen sieht die Stadt Erfurt aktuell insgesamt einen Investitionsrückstand und wie hoch wird der Rückstand eingeschätzt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Investitionsrückstand in den nächsten fünf Jahren zu vermindern oder wird er nach Einschätzung der Stadt eher noch weiter anwachsen?
- Welche Maßnahmen wird die Stadt Erfurt wann konkret ergreifen, um den Investitionsrückstand zu verringern?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Schlösser, René Aust
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrte Herren Schlösser und Aust,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- In welchen Infrastrukturbereichen sieht die Stadt Erfurt aktuell insgesamt einen Investitionsrückstand und wie hoch wird der Rückstand eingeschätzt?
Für den Bereich Gebäudeinfrastruktur kann der Umfang der erforderlichen Investitionen wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Die in vorgenannter Aufstellung dargestellten Beträge beziehen sich auf dringend notwendige Unterhaltungsarbeiten sowie aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bereits eingeplante Generalsanierungen und/oder Neubaumaßnahmen. Der Bedarf bei den Kindertageseinrichtungen bezieht sich sowohl auf die verbleibenden kommunalen Objekte, als auch die, welche in freier Trägerschaft vermietet/verpachtet sind, jedoch die Landeshauptstadt Erfurt Eigentümer der Gebäude ist.
Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur beträgt der Bedarf an notwendigen Investitionen insgesamt rund 400 Mio. EUR. Zur vorgenannten Struktur zählen alle baulich befestigten Verkehrsflächen, Brücken und weiteren Ingenieurbauwerke, die Gesamtheit der Anlagen des Verkehrsmanagements und der Verkehrsorganisation (Verkehrsrechner, LSA, ÖPNV-Bevorrechtigung, Vorwegweisung, Beschilderung, Parkleitsystem, Parkscheinautomaten etc.), die Straßenbeleuchtungsanlagen, die Anlagen des Straßenbaulastträgers zur Ableitung von Oberflächenwasser (Regenwasserkanäle, Staubecken, Regenüberlaufbecken, Versickerungsanlagen etc.) sowie der Straßenbetriebshof.
Für den Bereich des Amtes für Bildung wurden ergänzend zu den vorgenannten Angaben folgende weitere Investitionsbedarfe in den Schulen angezeigt:
- Unterrichtsräume an den Schulen = 3,6 Mio. EUR (Die Neu- bzw. Ersatzausstattung eines Unterrichtsraums verursacht Kosten in Höhe von etwa 6.500 Euro. Die Ausstattung eines Fachraumes muss mit etwa 150.000 Euro veranschlagt werden.)
- Fachunterrichtsräume an den weiterführenden, den berufsbildenden Schulen sowie den Förderzentren = 7,5 Mio. EUR (Die Fachräume an den weiterführenden, den berufsbildenden Schulen sowie an den Förderzentren sind teilweise ca. 20 Jahre und älter)
- IT – Infrastruktur = 18,0 Mio. EUR (IT-Ausstattung, Stromversorgung und Präsentationstechnik) (Durch den Digitalpakt werden hiervon 13,0 Mio. EUR finanziell gesichert.)
Der Investitionsbedarf bei der Grünen Infrastruktur beträgt:
- bei den Grünflächen und Parkanlagen = 10,0 Mio. EUR (Wegeflächen, Ausstattungen und bauliche Anlagen, wie Treppen, Stützmauern, Brunnenanlagen)
- für das Feld- und Wirtschaftswegenetz = 5,0 Mio. EUR
- für die öffentlichen Spielplätze = 5,0 Mio. EUR
- für Baum Ersatz- und Neupflanzungen = 7,5 Mio. EUR.
Aufgrund länger anhaltender Trockenheit sind auch mehr Investitionen in Bewässerungssysteme zum Erhalt der Grünbereiche notwendig. Die Zahl kann derzeit nicht beziffert werden.
Auch sind die wassertechnischen Anlagen im Gewässer 2. Ordnung zur Steuerung des innerstädtischen Wassers und Hochwasserfall zu berücksichtigen. Die Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten ist teilweise noch offen. Der Investitionsbedarf in dem Bereich Hochwasserschutz und Sanierung bauliche Anlagen im Gewässer 2. Ordnung beziffert sich aktuell auf derzeit 6 Mio. EUR.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Investitionsrückstand in den nächsten fünf Jahren zu vermindern oder wird er nach Einschätzung der Stadt eher noch weiter anwachsen?
Die Landeshauptstadt Erfurt arbeitet im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen kontinuierlich an der Aufrechterhaltung der gesamten Infrastruktur der Stadt. Der Abbau von des fortwährenden Verschleißes der städtischen Infrastruktur d ist somit eine dauerhafte Aufgabe der Kommune. Die Umsetzung der Maßnahmen kann nur nach Maßgabe der Haushalte an sich erfolgen.
Der Bedarf im Bereich des Gebäudemanagements kann lediglich während der nächsten fünf Jahre schrittweise abgebaut werden. Das ist derzeit vor allem im Bereich der Schulsanierungen möglich, da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel hier prioritär eingesetzt werden sollen. Für alle anderen Standorte gibt es entweder Sanierungsprogramme (z. B. für die Kindertageseinrichtungen oder das Standortkonzept der Feuerwehren) sowie Prioritätenlisten im Amt für Gebäudemanagement. Diese werden nach Wichtigkeit der Maßnahmen und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abgearbeitet.
Unter den derzeitigen Voraussetzungen muss das Amt für Gebäudemanagement davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren weder genügend finanzielle Mittel, noch ausreichend Personal zur Verfügung steht, um diesen Bedarf an Neu- und Erhaltungsinvestitionen zu decken. Notsicherungs- und/ oder Reparaturmaßnahmen können nur bedingt Abhilfe schaffen.
3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Erfurt wann konkret ergreifen, um den Investitionsrückstand zu verringern?
Die konkreten Maßnahmen im investiven Bereich werden Ihnen mit der Vorlage der Haushaltsplanung 2021ff. zur Kenntnis gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein