Mit Hundetoiletten für mehr Sauberkeit in Erfurter Parks und entlang des Gera-Radwegs sorgen
Sachverhalt
Die Einführung von Hundetoiletten liegt im öffentlichen Interesse, dass Erfurter Spazierwege, Parkanlagen und Grünflächen sauber gehalten werden. Nicht selten findet man am Wegesrand oder auf der Wiese Hundekot. Durch das Anbieten von Entsorgungswegen für Hundekot kann ein bedeutender Teil zur Sauberkeit beigetragen werden. Gerade im Hinblick auf die BUGA 2021 in Erfurt sollte sich die Landeshauptstadt auch durch Sauberkeit auszeichnen.
Erfahrungsberichte anderer Städte schildern, dass es keinen besseren Weg gäbe, das Problem liegengelassenen Hundekots zu lösen. Aufgrund der Kombination von Beutelspender und Abfalleimer besteht auch durch die Entsorgungsmöglichkeit nicht die Gefahr, dass die Hundekotbeutel am Wegesrand oder auf der Wiese liegen bleiben. Zudem sollten farblich auffällige Beutel gewählt werden, damit Feldwürfe möglichst auffallen würden und somit eher unterlassen werden.
Hierzu präsentieren wir folgende Beschlussvorlage
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2020 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr ein Konzept vorzulegen, welches Standorte in den Erfurter Parks und entlang des Gera-Radweges aufweist, an denen ein Bedarf an sogenannte Hundetoiletten mit Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter besteht. Im zu erarbeitenden Konzept sind eine Kategorisierung des Bedarfs vorzunehmen sowie der voraussichtliche entstehende Bedarf durch die Bundesgartenschau 2021 in Erfurt zu berücksichtigen.
- Die Stadt Erfurt wird dazu aufgefordert an den Standorten mit dem höchsten Bedarf Hundetoiletten mit Hundekotbeutelspendern und Abfallbehälter testweise zu installieren. Die Testphase erfolgt vom Beginn des 4. Quartals 2020 bis zum Ende des 1. Quartals 2021.
- Während der Testphase ist das Konzept aufgrund erlangter Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren mit dem Ziel, ab Beginn des 2. Quartals 2021 schrittweise in den nächsten drei Haushaltsjahren und dem Bedarf entsprechend, weitere Hundetoiletten aufzustellen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Maßnahme Fördermittel beantragt werden können. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Finanzierung aus der Hundesteuer erfolgen kann. Eine ggf. erforderliche Erhöhung der Hundesteuer ist möglichst gering zu halten und darf die Kosten zur eigenen Beschaffung von Hundekotbeuteln nicht übersteigen. Im Übrigen erfolgt die Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Hundetoiletten in den nächsten drei Haushaltsjahren.
Antwort des Oberbürgermeisters
01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2020 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr ein Konzept vorzulegen, welches Standorte in den Erfurter Parks und entlang des Gera-Radweges aufweist, an denen ein Bedarf an sogenannte Hundetoiletten mit Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter besteht. Im zu erarbeitenden Konzept sind eine Kategorisierung des Bedarfs vorzunehmen sowie der voraussichtliche entstehende Bedarf durch die Bundesgartenschau 2021 in Erfurt zu berücksichtigen.
Die Bereitstellung von Hundetütenspendern ist eine freiwillige Leistung der Stadt, die sie im Rahmen ihres Haushaltsbudgets anbieten kann. Im Jahr 2001 wurden in der Stadt Erfurt einige Hundetütenspender installiert und im Auftrag der Stadt bewirtschaftet. Bis zum Jahr 2009 stand dafür jährlich ein Betrag von 10.000 EUR für die Beschaffung von Hundetüten, die regelmäßige Befüllung der Tütenspender sowie für die Wartung und Instandhaltung der Spender zur Verfügung. Trotzdem waren die Spender oft leer, da kurz nach der Bestückung uneinsichtige Bürger gleich massenhaft Tütchen entnommen haben und nur ein begrenztes Budget zur Verfügung stand. Das führte oft zu Ärger und Beschwerden, denn es wurde die Vorhaltung einer Leistung suggeriert, die aber nur von wenigen in Anspruch genommen werden konnte. Seit 2010 stehen im Haushalt der Stadt Erfurt für diese freiwillige Leistung keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Die Tütenspender konnten nicht mehr befüllt und auch nicht mehr instand gehalten werden (die leeren Spender wurden demoliert und verunstaltet). Da auch kein Anspruch auf Bereitstellung von kostenlosen Hundetüten besteht, wurde entschieden, die Tütenspender im Jahr 2011 abzubauen. Seit dieser Zeit gibt es in der Verantwortung der Stadt Erfurt keine Hundetütenspender mehr.
Aus dieser Erfahrung heraus und wegen fehlender personeller Kapazitäten für die daraus resultierenden Aufgaben in der Stadtverwaltung sowie unter dem Gesichtspunkt, dass es für diesen Sachverhalt keine anerkannte Methode zur Bedarfsermittlung gibt, wird die Erstellung eines Konzeptes für die Aufstellung von Dog-Stationen (Hundetütenspender mit Abfallbehälter) abgelehnt.
Ein Anspruch von Hundehaltern auf Bereitstellung von kostenlosen Hundetüten ergibt sich auch nicht aus der Hundesteuerpflicht. Der Hundehalterist grundsätzlich in der Entsorgungspflicht der Hinterlassenschaften seines Hundes und ihm obliegt auch das Vorhalten der entsprechenden Tüten. Dabei ist es für die ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekotes nicht erforderlich, die speziellen Hundetüten zu nutzen, die man im Fachhandel erwerben kann. Es kann auch jede andere vorhandene Tüte dafür verwendet werden. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt (Stadtordnung) vom 16. Mai 2003 regelt aktuell den Umgang mit den Verunreinigungen von Hunden. Entsprechend des §6 Abs. 5 der Stadtordnung sind Hundehalter oder mit der Führung oder Haltung von Hunden Beauftragte zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Hierzu sind Tüten für die Aufnahme und den Transport mitzuführen und auf Verlangen den befugten Kontrollkräften der Polizei- oder Ordnungsbehörde vorzuweisen. Die benutzten Tüten sind dann ordnungsgemäß zu entsorgen, dies hat vorrangig über die eigene Hausmüllentsorgung zu erfolgen. Soweit auf dem „Gassi-Weg“ öffentliche Papierkörbe stehen, können diese aber dafür genutzt werden.
Auf gesteigerte Entsorgungsbedarfe in der Nähe von Hundefreilaufflächen in Grünanlagen wird bereits mit dem Aufstellen von Papierkörben reagieren, um das lästige Aufnehmen der Hundekottüten durch die Mitarbeiter der Grünpflege gering zu halten.
In der Nördlichen Geraaue entlang des Gera-Radweges sind folgende Hundefreilaufflächen vorgesehen:
- Nordpark Westseite
- Warschauer Straße
- Straße der Nationen/Lobensteiner Straße
Die Entsorgungswege sind somit vorgegeben und eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten werden durch die Stadt durch die aufgestellten öffentlichen Papierkörbe angeboten, damit sind die Hundehalter in der Pflicht die Regelungen einzuhalten und ihren Beitrag zur Sauberkeit in der Stadt Erfurt zu leisten.
02 Die Stadt Erfurt wird dazu aufgefordert an den Standorten mit dem höchsten Bedarf Hundetoiletten mit Hundekotbeutelspendern und Abfallbehälter testweise zu installieren. Die Testphase erfolgt vom Beginn des 4. Quartals 2020 bis zum Ende des 1. Quartals 2021.
Die Beantwortung ergibt sich aus den Ausführungen zu Pkt. 01. Darüber hinaus wird nochmal darauf verwiesen, dass zur Umsetzung dieser Maßnahme einschließlich Testphase ein erheblicher zusätzlicher personeller Aufwand auf Seiten der Stadtverwaltung entstehen würde, der nicht leistbar ist und dessen Finanzierung als zusätzliche freiwillige Leistung vollkommen offen ist.
03 Während der Testphase ist das Konzept aufgrund erlangter Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren mit dem Ziel, ab Beginn des 2. Quartals 2021 schrittweise in den nächsten drei Haushaltsjahren und dem Bedarf entsprechend, weitere Hundetoiletten aufzustellen.
Die Beantwortung ergibt sich aus den Ausführungen zu Pkt. 01und 02.
04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Maßnahme Fördermittel beantragt werden können. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Finanzierung aus der Hundesteuer erfolgen kann. Eine ggf. erforderliche Erhöhung der Hundesteuer ist möglichst gering zu halten und darf die Kosten zur eigenen Beschaffung von Hundekotbeuteln nicht übersteigen. Im Übrigen erfolgt die Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Hundetoiletten in den nächsten drei Haushaltsjahren.
Die Finanzierung der Maßnahmen für die Hundetoiletten aus Steuereinnahmen der Hundesteuer, ggf. über eine Erhöhung der Steuersätze für die Hunde wird abgelehnt.
Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erfurt ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt vom 21.06.2010. Mit Stand vom 30.06.2020 waren 10.366 Hunde in Erfurt registriert. Die Anzahl der Hunde ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben, wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist.
Gemäß § 3 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt beträgt der Steuersatz für das Halten von Hunden im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 EUR
- für den Zweithund 132,00 EUR
- für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
Im Haushaltsjahr 2020 sind in der Hundesteuer Einnahmen in Höhe von 1,1 Mio. EUR geplant. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und keine Gebühr, aus der sich ein Rechtsanspruch auf eine Leistung ableiten kann. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz, hier die Hundesteuersatzung der Stadt Erfurt, die Leistungspflicht knüpft.
Die eingenommenen Hundesteuern fließen dem städtischen Haushalt vollumfänglich zu und dienen der allgemeinen Deckung der Ausgaben des städtischen Haushaltes. Eine direkte Gegenleistung ist für Steuerforderungen rechtlich nichtzulässig. Es ist nach hiesiger Kenntnis auch nicht möglich, für die geforderten Maßnahmen Fördermittel zu beantragen. Zumindest ist kein entsprechendes Förderprogramm bekannt. Die Formulierung im BP 04 „ … Im Übrigen erfolgt die Mittelbereitstellung zur Finanzierung der Hundetoiletten in den nächsten drei Haushaltsjahren….“ stellt einen unzulässigen Vorgriff auf Haushaltsmittel zukünftiger Jahre dar. Wenn überhaupt, kann eine Veranschlagung von Haushaltsmittel nur nach Maßgabe des Haushaltes und unter Beachtung des Gesamtdeckungsprinzips erfolgen. Eine Erweiterung des freiwilligen Aufgabenbereichs ist angesichts der derzeitigen Ausgangssituation für die Planung 2021 auszuschließen.
Entsprechend den Ausführungen zu den einzelnen Punkten wird die DS insgesamt abgelehnt.