1970/20 Gefahrenstellen im Güterverkehrszentrum

Gefahrenstellen im Güterverkehrszentrum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die Parksituation im Güterverkehrszentrum existieren aktuell mehrere Gefahrenstellen vor Ort. Einerseits stellt das Lkw-Parken über eine komplette Fahrspur in der August-Borsing-Straße eine Gefahr dar. Andererseits führt durch die Heinrich-Queva-Straße eine Buslinie des Personen-Nahverkehrs. Speziell in dieser Straße wird der mit Fahrgästen besetzte Bus durch die parkenden Lkws regelmäßig zum Ausweichen gezwungen. Außerdem sind insbesondere in der August-Borsing-Straße die Straßenränder durch weggeworfenen Müll verschmutzt.

Auch wenn es sich bei der Fragestellung um Belange des übertragenen Wirkungskreises handelt, wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie plant die Stadtverwaltung die beschriebenen Gefahrenstellen zu entschärfen?
  2. Besteht die Möglichkeit kurzfristig an zentraler Stelle im Güterverkehrszentrum einen Müllsammelplatz zur Verfügung zu stellen und falls ja, wann wird dies umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen,

Ringo Mühlmann

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie plant die Stadtverwaltung die beschriebenen Gefahrenstellen zu entschärfen?

Bei der Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem übertragenen Wirkungskreis (hier: Überwachung des ruhenden Verkehrs) nimmt ausschließlich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt diese Aufgaben als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 ThürKO) wahr. Der Stadtrat sowie dessen Ausschüsse sind hierfür von Gesetzes wegen nicht zuständig.

Das Fragerecht der Stadtrats- und Ausschussmitglieder erstreckt sich nur auf Sachverhalte, welche den eigenen Wirkungskreis und keine laufenden Angelegenheiten nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO betreffen.

Eine Erörterung der Sache ist nur im Rahmen der Frage zulässig, ob es sich um eine Materie aus dem eigenen Wirkungskreis handelt oder aus dem übertragenen Wirkungskreis.

Im Übrigen erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im GVZ durch das SG Verkehrsüberwachung im Bürgeramt regelmäßig im Rahmen der personellen Möglichkeiten.

2. Besteht die Möglichkeit kurzfristig an zentraler Stelle im Güterverkehrszentrum einen Müllsammelplatz zur Verfügung zu stellen und falls ja, wann wird dies umgesetzt?

Die Stadtverwaltung hat bereits im Jahr 2018 in Zusammenarbeit mit der SWE GmbH einen Großbehälter für Müll (Müllsammelstelle) im GVZ errichtet. Dieser Container wird regelmäßig entleert.

Zusätzlich haben einige Unternehmen in Absprache mit der Stadtverwaltung Müllbehälter zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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