2024/20 Besetze Häuser und deren Folgen

Besetze Häuser und deren Folgen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob in Erfurt besetzte Häuser, also Immobilien die von Personen ohne Berechtigung und ohne marktübliche Mietzahlungen bewohnt werden, existieren und wenn ja, um wie viele und welche konkreten Häuser handelt es sich?
  2. Wurden Immobilien unentgeltlich überlassen oder die Nutzung ohne marktübliche Mietzahlung geduldet?
  3. Wie ist die Versorgung dort jeweils mit Strom, Gas und Wasser auf wessen Kosten gewährleistet?

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Schlösser

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob in Erfurt besetzte Häuser, also Immobilien die von Personen ohne Berechtigung und ohne marktübliche Mietzahlungen bewohnt werden, existieren und wenn ja, um wie viele und welche konkreten Häuser handelt es sich?

Derzeit sind der Stadtverwaltung keine sogenannten besetzten Häuser auf dem Gebiet der Stadt Erfurt bekannt, die von Personen ohne Berechtigung bewohnt werden. Eine Nachfrage bei der KoWombH Erfurt ergab, dass auch keine Häuser im Eigentum der KoWo mbH Erfurt aktuell besetzt sind.

2. Wurden Immobilien unentgeltlich überlassen oder die Nutzung ohne marktübliche Mietzahlung geduldet?

Die Nutzung der städtischen Immobilien für Wohnzwecke erfolgt entgeltlich zu marktüblichen Konditionen auf der Grundlage von Mietverträgen.

Eine Nutzung ohne Mietzahlung wird nicht geduldet. Von einer unentgeltlichen Überlassung von Immobilien durch private Eigentümer hat die Stadtverwaltung keine Kenntnis.

3. Wie ist die Versorgung dort jeweils mit Strom, Gas und Wasser auf wessen Kosten gewährleistet?

Nach Aussagen der Stadtwerke Erfurt ist nicht bekannt, dass aktuell solche Häuser mit Strom, Wasser, Gas/Wärme versorgt werden. Grundsätzlich gelten dieselben Regularien wie für alle Kunden.

Die Mieter der Stadtverwaltung melden sich als Abnehmer direkt beim Versorgungsunternehmen an und schließen einen Vertrag ab. Die Kosten trägt der Mieter selbst.

In Ausnahmefällen, bspw. bei gemeinschaftlich genutzten Hausanlagen, schließt die Stadt als Vermieter diese Verträge und legt die Kosten auf die Mieter um. Die entsprechenden Regelungen hierzu sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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