1415/20 ARGE „Erfurter Seen“ – Arbeitsergebnisse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Ziel der Entwicklung des Kiesabbaugebietes in der Erfurter Tiefenrinne (im Erfurter Norden) zu einer Seenlandschaft mit einem hohen Wert für Freizeit- und Erholungsnutzung wurde im Jahr 2007 zwischen der Landeshauptstadt Erfurt, der Gemeinde Nöda und der Gemeinde Alperstedt ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen. Unter anderem sind darin mindestens halbjährliche Treffen vereinbart.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wann fanden jeweils die letzten Treffen der ARGE „Erfurter Seen“ statt?
  2. Welche Projekte zur Entwicklung der Seenlandschaft im Erfurter Norden wurden in den vergangenen zwei Jahren auf Betreiben der ARGE „Erfurter Seen“ priorisiert und umgesetzt?
  3. Welche konkreten nennenswerten Einzelziele hat die ARGE „Erfurter Seen“ zur Entwicklung der Erfurter Seenlandschaft kurz-, mittel- und langfristig?

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wann fanden jeweils die letzten Treffen der ARGE ,Erfurter Seen‘ statt?

Die formelle Sitzung der Vertreter der Kommunen in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Erfurter Seen“ findet einmal jährlich statt, jeweils im Frühjahr. Die letzte turnusmäßige Sitzung wurde am 15.April 2019 durchgeführt. Zur Beratung im Jahr 2020 war für den 2. April in das Bürgerhaus Sulzer Siedlung eingeladen worden. Auf der Tagesordnung stand auch die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ (siehe Beantwortung Ihrer Anfrage mit Drucksache 1413/20, Punkt 1). Wegen der Corona-Pandemie musste die Sitzung ausfallen. Da die Stelle des Projektleiters „Erfurter Seen“ bei der Stadtverwaltung Erfurt, der die Sitzungen organisiert, derzeit unbesetzt ist, wurde die Beratung noch nicht nachgeholt. Zwischen den jährlichen Sitzungen der KAG-Vertreter finden zahlreiche themenbezogene Treffen, vorwiegend zwischen dem Projektkoordinator und verschiedenen Partnern wie zum Beispiel Bürgermeistern, Kiesunternehmen, Vereinen, den Stadtwerke oder der Gemeinnützigen Gesellschaft für Jugend- und Sozialarbeit (Träger im geförderten Arbeitsmarkt) statt.

2. Welche Projekte zur Entwicklung der Seenlandschaft im Erfurter Norden wurden in den vergangenen zwei Jahren auf Betreiben der ARGE ,Erfurter Seen‘ priorisiert und umgesetzt?

Wie in Beantwortung zur Drucksache 1412/20, Punkte 1 und 2 dargelegt, wurden in den Jahren 2018 und 2019 mithilfe der verfügbaren Finanzmittel von knapp 30.000 Euro Arbeits- und Sachleistungen für Pflege und Instandhaltung von Gehölz- und Grünflächen, Rastplätzen, Infotafeln und Wegweisung, für die Müllentsorgung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit erbracht

3. Welche konkreten nennenswerten Einzelziele hat die ARGE ,Erfurter Seen‘ zur Entwicklung der Erfurter Seenlandschaft kurz-, mittel- und langfristig?

Wie in Beantwortung zur Drucksache 1413/20, Punkt 1 dargelegt, ist aktuell eine Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ angezeigt, da ein großer Teil der Projekte realisiert wurde und sich einige Rahmenbedingungen geändert haben. Die im REK getroffenen Festlegungen für die einzelnen Seen können präzisiert werden und in einen Gewässerentwicklungsplan einfließen –unter Beachtung der planfestgestellten Renaturierung und Nachnutzung. Betriebswege der Kieswerke können perspektivisch in das Freizeitwegenetz integriert werden. Dabei kann das Anlegen von Rundwegen und die direkte Führung von Radwegen an bestimmten Seeabschnitten einbezogen werden. Für Teilbereiche können mittels Landschaftsgestaltungsplanung Flächen zur Aufforstung (auch Ersatzmaßnahmen), Sukzession und Naturschutz, Freizeit- und Erholungsnutzung konkretisiert werden –unter Beachtung der Ansprüche der Landwirtschaft. In Machbarkeitsstudien sind die Grundstücksverfügbarkeit und die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte zu prüfen. Die Tragfähigkeit, infrastrukturellen Rahmenbedingungen und konkrete Verortung von öffentlichen und kommerziellen Einrichtungen für eine intensive Freizeit- und Naherholungsnutzung bzw. touristische Einrichtungen können bestimmt werden. Des Weiteren sind die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Erfurt 2030 für den betroffenen Teilraum herausgearbeiteten Entwicklungsvorstellungen im Zuge der REK-Fortschreibung zu beachten und zu untersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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