Aktualisierung Abwasserbeseitigungskonzept
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Abwasserbeseitigungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt wurden 2016 die Pläne zur Erneuerung der Abwasserkanäle der Stadt inhaltlich und zeitlich für die Jahre 2016 bis 2030 festgelegt. Zwischenzeitlich haben sich die Pläne zumindest im Rahmen der Zeitplanung überholt. In einem der Ausschüsse des Stadtrates wurde vor kurzem eine Aktualisierung in Aussicht gestellt.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wann konkret stellt die Stadtverwaltung dem Stadtrat und den Ortsteilräten eine zeitliche Aktualisierung der Planungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2016 zur Verfügung?
- Welche gravierenden inhaltlichen Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept, aufgrund von Veränderungen des Finanzmittelbedarfs und der vorhandenen Finanzmittel, sind absehbar?
Mit freundlichen Grüßen
Ringo Mühlmann
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wann konkret stellt die Stadtverwaltung dem Stadtrat und den Ortsteilräten eine zeitliche Aktualisierung der Planungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2016 zur Verfügung?
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt (EBE) erarbeitet aktuell die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK). Hierzu wer-den momentan die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen geführt. Das ABK soll nach den Vorgaben des Thüringer Wassergesetzes bis zum 30. Juni 2021 fortgeschrieben werden. Nach derzeitigem Zeitplan soll die Fortschreibung noch 2020 fertiggestellt werden, sodass die Beteiligung der Ortsteilräte und der Ausschüsse sowie die Beschlussfassung des Stadtrats fristgerecht erfolgen können.
2. Welche gravierenden inhaltlichen Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept, aufgrund von Veränderungen des Finanzmittelbedarfs und der vorhandenen Finanzmittel, sind absehbar?
Ohne den zeitlichen Festlegungen des noch zu beschließenden ABK vorzugreifen, haben die letzten Jahre und Jahrzehnte gezeigt, dass die Umsetzungen der Baumaßnahmen nicht immer planmäßig erfolgen konnten. Damit wird sich der Zeithorizont bis zum Anschluss nahezu aller dauerbewohnten Grundstücke bereits durch die Verschiebungen in der Vergangenheit weiter verzögern. Ein genauerer Zeithorizont kann erst mit Vorlage des ABK benannt werden.
Ein entscheidender Faktor für die bisherigen Verzögerungen war die teilweise nicht termingerechte Finanzmittebereitstellung der erforderlichen Komplementärmittel des Straßenbaulastträgers. Da für einen nachhaltigen Bau und Betrieb der Verkehrsanlagen vom Tiefbau- und Verkehrsamt (TVA) mit der Kanalverlegung i.d.R. ein grundhafter Straßenausbau vorgesehen ist, hängt die Umsetzung der Kanalbaumaßnahmen direkt von der entsprechenden Mittelbereitstellung für den Straßenbau ab. Im Moment gehen das TVA und der EBE davon aus, dass die Mittel für den Straßenbau weiterhin in der Höhe der letzten Jahre zur Verfügung stehen werden. Gravierende Änderungen bzw. Streichungen bei den Straßenbaumitteln hätten somit entsprechende Auswirkungen bei der Umsetzung des ABK.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein