1680/20 Zentrale Energieversorgung von Neubaugebieten

Zentrale Energieversorgung von Neubaugebieten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Stadtrat und den zuständigen Ausschüssen werden regelmäßig neue Wohngebiete zur Bebauung mit Einfamilienhäusern diskutiert und in aller Regelmäßigkeit auch bestätigt. Grundsätzlich wird durch die Bauherren eine klassische Energieversorgung der Häuser vorgesehen: Jedes Einfamilienhaus erhält einen Stromanschluss, einige Häuser erhalten einen Gasanschluss. Auch die von der Stadt aufgestellten Bebauungspläne sehen diese konventionelle Art des Hausanschlusses vor. Einen anderen Ansatz stellt eine zentrale Energie- und Wärmeversorgung, die an einem zentralen Standort im Wohngebiet erzeugt wird, dar. Dies muss nicht aber kann bis zu einer Energieautarkie des einzelnen Neubaugebietes führen.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen eine solche Energieversorgung eines neuen Wohngebietes voranzubringen?
  2. Gab es in den vergangenen Jahren Anfragen privater Investoren, die ein solches Konzept verfolgten und wie wurde seitens der Stadtverwaltung damit umgegangen?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung derartige Projekte?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen eine solche Energieversorgung eines neuen Wohngebietes voranzubringen?

Nein, derzeit gibt es seitens der Stadtverwaltung keine Überlegungen in Einfamilienhausgebieten zentrale Anlagen der Energie- und Wärmeversorgung einzufordern. Im Rahmen des Bebauungsplanes BRV606 „Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe“ waren derartige Anlagen in Kombination mit Mehrfamilienhäusern geplant. Das Bebauungsplanverfahren ruht seit 2017, da die Erschließungsträgerschaft nicht geklärt werden konnte.

2. Gab es in den vergangenen Jahren Anfragen privater Investoren, die ein solches Konzept verfolgten und wie wurde seitens der Stadtverwaltung damit umgegangen?

Nein, in den vergangenen Jahren gab es keine privaten Investoren, die mit einem solchen Konzept für Einfamilienhäuser an die Stadtverwaltung herangetreten sind.

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung derartige Projekte?

Die Herstellung einer Anlage der zentralen Energie- und Wärmeversorgung mit einem lokalen Versorgungsnetz setzt einen Betreiber voraus. Insoweit ist es für Vorhaben- oder Erschließungsträger, die die Objekte nicht selbst im Bestand halten, wenig attraktiv.

Eine zentrale Energie- und Wärmeversorgung erfordert zur Sicherung der Betreibung einen kommunalrechtlichen Anschluss und Benutzungszwang für alle Netzanlieger.

Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wird darauf verwiesen, dass bei Nahwärmenetzen ein wirtschaftlicher, umweltverträglicher und effizienter Betrieb gewährleistet sein muss. Ein Blick in unser Nachbarland Dänemark zeigt, dass dies bei entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sehr gut in Einklang gebracht werden kann. Eine pauschale Übertragung auf Erfurt ist nicht möglich. Es ist immer eine Bewertung des Einzelfalles notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert