1679/20 Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung

Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits am 30. Juni 2020 teilte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Unterstützungs- und Förderinstrumente, die sich aus der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung für Thüringen ergeben.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Gibt es seitens der Landeshauptstadt Erfurt eine Beteiligung am Ausbau der Wasserstoffwirtschaft?
  2. Sind der Stadtverwaltung private Investitionen im Gebiet der Landeshauptstadt bekannt, die sich mit der Erforschung oder Umsetzung von derartigen Anlagen beschäftigen (z. B. Power to Gas oder Power to X)?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung derartige Projekte?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Gibt es seitens der Landeshauptstadt Erfurt eine Beteiligung am Ausbau der Wasserstoffwirtschaft?

Ja, das Amt für Wirtschaftsförderung ist Teil der Arbeitsgruppe des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und war schon vor der Kick-off-Veranstaltung am 22. Juli 2020 inhaltlich angebunden. Das TMUEN hat eine Machbarkeitsstudie „H2-Tankstelle GVZ Erfurt“ in Auftrag gegeben. Dafür hat das Amt für Wirtschaftsförderung geeignete Grundstücke ermittelt und in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt. In einem Folgetermin sollen die behördlichen Rahmenbedingungen und die technische Ausgestaltung definiert werden.

2. Sind der Stadtverwaltung private Investitionen im Gebiet der Landeshauptstadt bekannt, die sich mit der Erforschung oder Umsetzung von derartigen Anlagen beschäftigen (z. B. Power to Gas oder Power to X)?

Nein.

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung derartige Projekte?

Die Stadtverwaltung Erfurt zeigt sich derartigen Projekten gegenüber grundsätzlich offen. Die Details sind einzelfallabhängig zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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