Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezüglich eines unbebauten Grundstücks zwischen der Clara-Zetkin-Straße Nr. 34 und 35 wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des unbebauten Grundstücks neben der Clara-Zetkin-Straße 35 ein?
- Bestehen Pläne den derzeitigen Zustand des Grundstücks zu verbessern?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Aus,
1.Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des unbebauten Grundstücks neben der Clara-Zetkin-Straße 35 ein?
Die Grundstücke neben der Clara-Zetkin-Straße 35 sind die bebauten Grundstücke Hausnummer 33 bzw. 36. Die zwischen Hausnummer 33 und 35 anmutende Baulücke, welche hier vermutlich erfragt wird, gehört zum bebauten Grundstück Hausnummer 35. Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und sind nach § 34 BauGB zu beurteilen.
2.Bestehen Pläne den derzeitigen Zustand des Grundstücks zu verbessern?
Die Tätigkeit als untere Bauaufsichtsbehörde ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO eine Angelegenheit, die der Landeshauptstadt Erfurt als staatliche Aufgabe übertragen wurde. Bei der Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem übertragenen Wirkungskreis nimmt ausschließlich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt diese Aufgaben als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 ThürKO) wahr. Der Stadtrat sowie dessen Ausschüsse sind hierfür von Gesetzes wegen nicht zuständig.
Gemäß § 9 Abs.2Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse können nur Anfragen zu Sachverhalten gestellt werden, welche den eigenen Wirkungskreis und keine laufende Angelegenheit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO betreffen. Dies ist hier nicht der Fall.
Vor diesem Hintergrund kann eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein