Änderungsantrag zu: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich im Brühl; 3 Südlich Kornweg – … 0967/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 2109/19

Der Beschlusspunkt 03 wird wie folgt geändert (Änderungen fett und unterstrichen):

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Satz1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt. Im Ortsteil Schmira ist eine Informationsveranstaltung bezüglich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 zu veranstalten. Gemäß §4 Abs.1 Satz1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

Begründung: Da der Ortsteil Schmira und die dort lebenden Bürger besonders von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen sind, ist es notwendig, sie neben der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und dessen Begründung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu informieren. Nur so kann eine effektivere Bürgerbeteiligung gesichert werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

Zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 ist entsprechend des im Baugesetzbuch geregelten formellen Verfahrens eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Satz1 BauGB erforderlich. Gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung soll diese durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt werden.

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung wird im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt gemacht. Der Vorentwurf und die Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 werden im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße1, 1. Obergeschoss, innerhalb der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planung kann des Weiteren gem. §4a Abs.4 Satz1 BauGB unter www.erfurt.de/ef111560 eingesehen werden.

Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices zusätzlich die Unterlagen während Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilverwaltung Schmira eingesehen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Durchführung einer zusätzlichen Informationsveranstaltung zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 41 nicht erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat der beantragten Änderung des Beschlusspunktes nicht zu folgen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 01.07.2020, TOP 5.5.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
620120

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0967/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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