Änderungsantrag zu: Blühstreifen für Erfurt 0961/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0459/20

Der Beschlusspunkt wird wie folgt ersetzt:

BP01 Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, über die Anlage von Blühstreifen mit den Pächtern und Betrieben an Feldrändern das Gespräch zu suchen, um diese zum Anlegen von Blühstreifen zu bewegen.

Begründung: Die Stadtverwaltung begrüßt grundsätzlich den Antrag der SPD hinsichtlich der Blühstreifen. Jedoch fehlt es ihr an finanziellen Mittel, diese Anzulegen bzw. das Anlegen der Blühstreifen zu fördern. Indem die Stadtverwaltung mit Pächtern und Betrieben über das Anlegen lediglich spricht, fallen keine Kosten an. Sollte es ihr gelingen, zu überzeugen, tragen die Pächter und Betriebe die Anlegekosten selbst.

Stellungnahme der Verwaltung

Für die Einrichtung von Blühstreifen müssen finanzielle Anreize für die Landwirte geschaffen werden, die als Dienstleister an ausgewählten Wirtschaftswegen Blühstreifen herstellen und vor allem pflegen. Der Umfang in anderen Kommunen liegt bei ca. 1400€ je Hektar. Allerdings sind Förderungen aus Kulturlandschafts- und Naturschutzprogrammen des Landes Thüringen möglich. Blühstreifen entstehen zu großen Teilen bereits an Gewässern, da die EU per Verordnung Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbietet. Diese Thematik wird in der nächsten „AG Pacht“-Sitzung zum Thema gemacht.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 01.07.2020, TOP 5.20.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
63390

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0961/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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