2597/25 Zustand und Sanierungsbedarf von Denkmälern

Drucksache 2597/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zustand und Sanierungsbedarf von Denkmälern; öffentlich

Sehr geehrter Herr Braun,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In welchem äußerlichen und baulichen Zustand befinden sich die Denkmäler, Gedenkorte und Mahnmale im Stadtgebiet nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung (bitte Einteilung nach z. B. „ sehr gut “, „ gut “, „ sanierungsbedürftig “, „ akut instandsetzungsbedürftig “, „ denkmalpflegerisch gefährdet “ )?

Die Stadtverwaltung führt keine generelle, öffentlich einsehbare Zustandsbewertung in Kategorien wie „gut“ oder „denkmalpflegerisch gefährdet“ für diese Objekte im Stadtgebiet.

Die jeweiligen Ämter eruieren im operativen Geschäft überblickhaft und kontinuierlich den Zustand der sogenannten Denkmäler und reagieren, wenn es notwendig ist. Im Großen und Ganzen ist der Zustand der sogenannten Denkmäler als gut einzuschätzen.

2. Welche dieser Objekte weisen nach Einschätzung der Verwaltung einen konkreten Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf auf, und wie wird dieser Bedarf im Einzelnen beschrieben (z. B. Reinigung, Sicherung, Graffiti-Entfernung)?

Der bauliche und äußerliche Zustand der Objekte wird im Rahmen regelmäßiger Begehungen und bei konkreten Anlässen (z. B. Schadensmeldungen, turnusmäßige Wartungen) erfasst. Die Erfassung dient der internen Planung von Erhaltungsmaßnahmen. Eine schematische Einteilung in die genannten Kategorien wird nicht vorgenommen.

Die festgestellten Bedarfe umfassen je nach Objekt und Schadenstyp unterschiedliche Maßnahmen, wie z. B. Reinigung, Sicherung von Bauteilen, Graffiti-Entfernung, Betonsanierung, Steinrestaurierung oder statische Sicherungsarbeiten. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt mit Feststellung der Mängel und entsprechender Priorisierung sowie Haushaltsverfügbarkeit. Die meisten dieser Objekte bedürfen einer kontinuierlichen Pflege. Konkrete Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarfe sind möglicherweise bei einzelnen Objekten gegeben.

3. Seit wann ist der jeweilige Sanierungsbedarf bekannt, und gab es bereits entsprechende Prüfungen, Planungen oder Voruntersuchungen zur Umsetzung?

Der jeweilige Sanierungsbedarf ist der Verwaltung ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch die zuständigen Mitarbeiter oder nach Eingang entsprechender Meldungen bekannt. Entsprechende Voruntersuchungen, Planungen und Kostenschätzungen werden nach der Feststellung des Bedarfs eingeleitet.

Größere Sanierungsmaßnahmen werden für die Haushaltsentwürfe der Stadt Erfurt gemeldet. Generell gilt, dass detaillierte Aufstellungen über den Zustand aller sogenannter Denkmäler in dieser Form nicht zentral veröffentlicht werden, sondern in den internen Verwaltungsprozessen verankert sind.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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