Drucksache 2814/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Erfurt und der Telekom; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche geplanten Gebiete der Stadt beinhaltet die unterschriebene Kooperationsvereinbarung mit der Telekom und für welche Ortsteile überschneidet sich diese mit früher getroffenen Kooperationsvereinbarungen mit anderen Telekommunikationsunternehmen?
Als Verwaltung können wir aus rechtlichen Gründen kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) vom Infrastrukturausbau ausschließen.
Die deutsche Telekom plant für 2024 den Stadtteil Löbervorstadt auszubauen. In diesem Gebiet führt bis März 2024 die Deutsche GigaNetz eine Nachfragebündelung durch und plant bei einer Vertragsquote von 35% diesen Stadtteil mir Glasfaser zu versorgen. Für das Jahr 2025 plant die Deutsche Telekom den Ausbau des Stadtteils Daberstedt, welcher zu einem Teil auch durch die SWE Digital mit Glasfaser versorgt werden soll.
Aufgrund steigender Kosten im Tiefbau, Fachkräftemangel und gestiegener Leitzinsen ist davon auszugehen, dass die Pläne der Telekom, als auch die Pläne anderer TKU einem stetigen Wandel unterliegen. Aus den Erfahrungen vergangener Jahre gehen wir davon aus, dass der Umfang der zum Glasfaserausbau gemeldeten Gebiete sowie die zeitlichen Planungen seitens des TKU noch verändert und angepasst werden. Daher beruht unsere Antwort auf die Planungen der Jahre 2024 und 2025. Dieser Zeitraum ist planerisch gut und sicher darstellbar.
2. Plant die Stadtverwaltung mehreren Telekommunikationsunternehmen Baugenehmigungen für dieselben Straßen oder Ortsteile zur selben Zeit zu erteilen und damit den doppelten Ausbau zu befördern?
Als Verwaltung stehen wir für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Glasfaserausbau. Rechtlich gesehen können wir allerdings die TKU an einem doppelten Ausbau nicht hindern. Wir appellieren an die TKU, dass diese sich abstimmen und in die Straße nur ein Glasfaserkabel, mit gegenseitiger Netzöffnung verlegt wird.
Als Verwaltung liegt unser Ziel darin, einen koordinierten Ausbau gemeinsam mit den TKU zu realisieren. Im Amt für Wirtschaftsförderung steht die Breitbandkoordinatorin im regelmäßigen Austausch zu den TKU, aber auch zur Digitalagentur Thüringen. Einmal im Quartal findet eine Koordinierungsrunde mit allen in Erfurt tätigen TKU statt. Ziel dieser Runden ist die frühzeitige und langfristige Koordinierung und die Verhinderung von Überbau*. Sollte ein TKU das Gebiet eines anderen Anbieters ausbauen, so fordern wir als Stadt (ohne rechtliche Grundlage) eine Mitverlegung*.
*Mit Überbau ist gemeint, dass beim Internet-Ausbau auch dort Glasfaser verlegt wird, wo es bereits andere Glasfaserleitungen gibt oder deren Verlegung längst geplant ist. Im Gegensatz zum Überbau ist der doppelte Ausbau (Mitverlegung) die bessere Alternative. * Mitverlegung – gleichzeitige Verlegung der Infrastruktur durch zwei oder mehrere TKU.
3. Wie wird die Stadt konkurrierende Anträge zum Ausbau einzelner Straßen oder Häuser bearbeiten, wenn aufgrund der Kooperationsvereinbarungen in diesen Straßen oder Ortsteilen durch Einwohner gleichzeitig Telekommunikationsverträge mit unterschiedlichen Unternehmen abgeschlossen werden?
Das Telekommunikationsverträge mit unterschiedlichen TKU im gleichen Gebiet geschlossen werden, ist nicht Ergebnis der geschlossenen Kooperationsvereinbarungen, sondern die Wettbewerbssituation im Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung beteiligt sich nicht an den Vertriebsmaßnahmen der TKU.
Durch die Kooperationsvereinbarung erfahren wir als Stadt frühzeitig die Ausbauabsichten der Telekommunikationsanbieter. Die Pläne werden mit den Ausbauabsichten anderer TKU verglichen und Gemeinsamkeiten identifiziert. Diese werden in der Koordinierungsrunde besprochen. Sollten zwei TKU an ihren Ausbauabsichten in einem Gebiet festhalten, so werden wir als Stadt frühzeitig Kontakt aufnehmen, um hier eine Mitwirkung zu koordinieren (siehe auch Antwort zu Frage 2).
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein