Drucksache 2355/25
Baustellen führen regelmäßig zu Einschränkungen im Alltag der Bürger. Dabei fehlt es vor Ort häufig an einer verständlichen Kennzeichnung, die erklärt, warum eine Maßnahme durchgeführt wird und wie lange sie dauert. Dies erzeugt in der Bevölkerung oft Unverständnis, Frust und Spekulationen.
Dabei betreibt die Stadt Erfurt bereits ein digitales Baustellenverzeichnis, das diese Informationen online zur Verfügung stellt. Um diese Transparenz auch im Straßenraum direkt sichtbar zu machen, sollen die vorhandenen Informationen künftig auf einfache und verständliche Weise über Schilder an den jeweiligen Baustellen zugänglich gemacht werden. Ein solcher Schritt stärkt nicht nur das Vertrauen in das Verwaltungshandeln, sondern fördert auch das Verständnis in der Bevölkerung für notwendige Eingriffe in den öffentlichen Raum. Zugleich wird damit ein niederschwelliger Beitrag zu bürgernaher Kommunikation und städtischer Servicequalität geleistet.
Daher stellen wir folgende Punkte zur Beschlußfassung an den Stadtrat.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei allen Baustellen im öffentlichen Fußgängerbereich der Stadt Erfurt deutlich sichtbare Informationsschilder anzubringen, auf denen Anlass, voraussichtliche Dauer und verantwortliche Stelle der jeweiligen Maßnahme dargestellt werden. Die Inhalte sollen sich auf die Angaben aus dem bestehenden digitalen Baustellenverzeichnis der Stadt stützen.
- Die Umsetzung soll schrittweise ab dem 01. Februar 2026 beginnen und spätestens bis zum 01. Juni 2026 abgeschlossen sein.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kosten für Entwurf, Herstellung und Montage der Informationsschilder zu ermitteln und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Es handelt sich um einfache, wetterfeste Schilder mit Angaben zu Anlass, Dauer und Verantwortlichkeit der Maßnahme, die auf Informationen aus dem bestehenden städtischen Baustellenverzeichnis basieren. Daher sind im Vergleich zu den üblichen Baumaßnahmen keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten. Eine grobe Orientierung liegt bei etwa 40 bis 60 € pro Baustelle.
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Das Tiefbau- und Verkehrsamt erstellt pro Jahr etwa 7.000 verkehrsrechtliche Anordnungen für verkehrsregelnde Maßnahmen an Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum. Davon handelt es sich bei ca. 3.000 um klassische „Baustellen“; hierbei ist fast immer auch der Fußverkehr betroffen. Auftraggeber der Bauarbeiten ist vielfach nicht die Stadtverwaltung, sondern bspw. die Stadtwerke (mit allen Sparten inklusive Erfurter Verkehrsbetriebe), Telekommunikationsunternehmen oder private Investoren. Hierbei interagiert die Straßenverkehrsbehörde zudem nicht mit den Bauherren, sondern nahezu ausschließlich mit den Antragstellern und späteren Genehmigungsinhabern der verkehrsrechtlichen Anordnungen (gemäß § 45 Abs. 6 StVO beantragt das bauausführende Unternehmen die VRAO) Bei Baumaßnahmen der Stadt wird im Regelfall eine Bautafel aufgestellt, aus der Art, Anlass und Ausführende des Vorhabens ersichtlich werden.
Für Dritte besteht eine solche Verpflichtung nicht und die Stadtverwaltung verfügt auch über keine rechtliche Handhabe, eine solche Forderung gegenüber anderen Bauherren durchzusetzen. Ungeachtet dessen haben die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich OB, die Stadtwerke und das Tiefbau- und Verkehrsamt dieses Problem schon sehr lange erkannt und hierfür Ideen entwickelt, die der Intention des Antragstellers im Grund folgen.
Allerdings bestehen im Tiefbau- und Verkehrsamt keine personellen Kapazitäten, diese Ideen in die Tat umzusetzen. Diese Ideen beschränken sich aktuell, auch infolge fehlender rechtlicher Grundlagen bei Bauvorhaben Dritter, auf die „Kommunale Familie“ (Tiefbau- und Verkehrsamt, Entwässerungsbetrieb und SWE mit allen Sparten und Unternehmen). Immerhin ist aber die „Kommunale Familie“ der Bauherr für fast die Hälfte aller Baumaßnahmen in der Stadt.
Vor diesem Hintergrund bleibt vorerst die Stadtverwaltung weiter gezwungen, auf die bestehenden digitalen Informationen unter www.erfurt.de/baustellen und www.erfurt.de/gp123012 zu verweisen.