Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 27. Februar 2021 nahm eine Gruppe von Polizisten am Abend vor den Domstufen ein Gruppenfoto auf. Die dazu medial schnell verbreitete Aufnahme aus der Ferne zeigt deutlich, dass die Polizisten weder den Mindestabstand von 1,5m einhalten, noch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Am 2. März 2021 informierte die Thüringer Landespolizei, dass es sich um eine unterstützende Einheit der Bereitschaftspolizei Sachsen handelte. Das Interesse an diesem Sachverhalt ist aufgrund des bisherigen Medienechos sehr hoch.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Ordnungswidrigkeiten erfüllt das in den Medien beschriebene Vorgehen der Polizeieinheit und wie können diese geahndet werden?
- Wird die Stadtverwaltung entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und falls nicht, wieso nicht?
- Um wie viele Bußgeldverfahren handelt es sich insgesamt und welche Maßnahmen plant die Stadt, um ein derartiges Vorgehen durch Polizisten und Ordnungsbeamten in Zukunft zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
Ringo Mühlmann
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter HerrMühlmann,
bei der Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem übertragenen Wirkungskreis (hier: Ordnungswidrigkeitsrecht und Infektionsschutzrecht) nimmt aus-schließlich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt diese Aufgaben als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 ThürKO) wahr. Der Stadtrat sowie dessen Ausschüsse sind hierfür von Gesetzes wegen nicht zuständig.
Gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse können nur Anfragen zu Sachverhalten gestellt werden, welche in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates fallen, also den eigenen Wirkungskreis betreffen und keine laufende Angelegenheit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO darstellen. Dies ist hier nicht der Fall.
Eine Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein