0358/21 Begrünung der Gleisbetten

Sachverhalt

Durch den starken Schneefall und den Frost im Februar wurden zahlreiche Betonplatten zwischen den Straßenbahngleisen angehoben, beschädigte Abschnitte müssen zum großen Teil erneuert werden. Anstelle einer Neuverlegung der Platten und Reparatur könnten, sofern dies möglich ist, eine Gleisbegrünung erfolgen.

Darüber hinaus dient die Gleisbegrünung der Lärmminderung, Wasserrückhaltung und kühlt die Luft zusätzlich ab. Gerade mit Blick auf die Sommermonate liegt hierin ein enormer Vorteil. Daher sind auch alle weiteren, unbeschädigten Gleise hinsichtlich der Gleisbegrünung zu prüfen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu ermitteln, an welchen Gleisabschnitten das Gleisbett begrünt werden kann.
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr zusammen mit einem konkreten Umsetzungs- und Zeitplan als Beschlussvorlage vorzulegen.
  3. Der Oberbürgermeister führt mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG Gespräche hinsichtlich der Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung der Begrünung.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung nimmt zu der o.g. Drucksache wie folgt Stellung:

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu ermitteln, an welchen Gleisabschnitten das Gleisbett begrünt werden kann.

02 Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr zusammen mit einem konkreten Umsetzungs- und Zeitplan als Beschlussvorlage vorzulegen.

Laut Aussagen der EVAG sind in dem im Stadtgebiet von Erfurt verlegten 87,3 km Einfachgleis 40,9 km nicht eingedecktes Querschwellengleis. Diese Größenordnung stellt somit das theoretische Potential für eine mögliche Begrünung dar. Eine Begrünung dieser Gleisbereiche stellt allerdings keine Entsieglung dar, da der Gleisbereich bereits wasserdurchlässig ist. Hier sind vor allem stadtgestalterische Verbesserungen zu erreichen. 9,3 km sind bereits ein mit Rasen eingedecktes Querschwellengleis.

Weitere 0,3 km sind in einer nicht wasserdurchlässigen Sonderbauart als Rasengleis ausgeführt.Die verbleibenden 36,8 km Einfachgleis sind als Bestandteil von Fahrbahnen, Fußgängerzonen und Überwegen eingedeckt bzw. dienen alsnotwendige Rettungs/ Havariewege und können mit Ausnahme weniger Sonderfälle nicht entsiegelt werden. Dazu zählt auch der angesprochene Bereich in der Leipziger Straße. Eine Entsieglung dieser Bereiche bedarf also in jedem Falle einer konkreten Einzelfallprüfung hinsichtlich der notwendigen Funktion der eingedeckten Gleise. Weitere Entsieglungen sind durch die EVAG zum Ende des Jahres mit der Grunderneuerung auf Teilabschnitten der Friedrich-Ebert–Straße vorgesehen.

Die EVAG weist weiterhin darauf hin, dass Querschwellengleis mit Holzschwellenwegen der Gefahr der Verrottung der Schwellen generell nicht begrünt werden kann. Die EVAG ist bereits bemüht im Rahmen von Gleiserneuerungen, dort wo das technisch und wirtschaftlich möglich ist, anstelle der erneuten Gleiseindeckung eine Begrünung vorzusehen (z.B. Windhorststraße, Melchendorfer Straße).

Ein eigenständiges Programm zur Gleisbegrünung durch die Stadtverwaltung erscheint daher wenig zielführend. Vielmehr erscheint es sinnvoll, im Rahmen von stadtgestalterischen bzw. stadtklimatischen Einzelmaßnahmen auch die Möglichkeiten für eine Gleisebegrünung zu prüfen.

03 Der Oberbürgermeister führt mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG Gespräche hinsichtlich der Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung der Begrünung.

Gemäß Konzessionsvertrag mit der EVAG hat die Stadt die Kosten für eine Gleisbegrünung zu tragen, da diese nicht betriebsnotwendig ist. Der Fördermittelgeber erkennt die Kosten ausnahmsweise nur an, wenn es sich tatsächlich um eine Entsieglung handelt. Damit würden diese Kosten vollständig durch den städtischen Haushalt zu tragen sein. Durch die EVAG wird weiterhin darauf hingewiesen, dass neben den Herstellungskosten auch der Wartungsaufwand für die Gleisanlagen erheblich steigt und die Liegedauer der Anlagen um ca. 20% verringert wird.

Die Notwendigkeit weitere Gespräche wird durch die eindeutige Konstellation nicht gesehen.

Fazit: Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen.

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