Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zahlreiche Kindertageseinrichtungen befinden sich in einem desolaten baulichen Zustand. Es ist bei einigen Einrichtungen aufgrund der baulichen Verhältnisse fraglich, wie lange ihre Betriebserlaubnis noch aufrechterhalten werden kann. Eine unmittelbare Gefährdung der vorhandenen Plätze ist daher nicht auszuschließen. Für den Fall der baulich bedingten Schließung von Kindergärten wäre es der Stadt Erfurt nicht mehr möglich den vorhandenen Bedarf anPlätzen zu decken. Der Stadt Erfurt würden sodann zahlreiche und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten drohen. Um dieser misslichen Lage vorzubeugen, könnte neben der Sanierung vorhandener Einrichtungen ein optimiertes, schnelleres Genehmigungsverfahren dazu beitragen, Bedarfe zu decken und Rechtsstreite zu vermeiden.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele und konkret welche städtischen und privaten Kindertageseinrichtungen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, welche Sanierungen sind aktuell bis wann geplant und bei welchen von ihnen kann die Betriebserlaubnis auf absehbare Zeit nicht mehr erteilt werden?
- Welche Kosten müssten aufgebracht werden, um alle sanierungsbedürftigen Kindertageseinrichtungen zu sanieren und welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, die notwendigen Sanierungen zu finanzieren, ist insbesondere ein aktuelles Sanierungsprogramm für Kindertageseinrichtungen geplant, wenn ja, wann wird dieses vorgelegt und wenn nein, warum nicht?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt den Genehmigungsprozess für weitere Kindertageseinrichtungen zu beschleunigen, um die Deckung des tatsächlichen Bedarfs vollumfänglich sicherstellen zu können?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Schlösser, René Aust
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrte Herren Schlösser und Aust,
Ihre Fragen zu o. g. Drucksache beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele und konkret welche städtischen und privaten Kindertageseinrichtungen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, welche Sanierungen sind aktuell bis wann geplant und bei welchen von ihnen kann die Betriebserlaubnis auf absehbare Zeit nicht mehr erteilt werden?
Gemäß der Anfrage DS 0276/21 –Investitionsrückstand der Stadt Erfurt wurden die Kosten, die notwendig sind, um alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Erfurt, welche in die Zuständigkeit des Amtes für Gebäudemanagement fallen und entweder durch die Stadt betrieben oder vertraglich an einen freien Träger gebunden sind, entsprechend den aktuellen technischen Anforderungen herzurichten, auf ca. 70 Mio. EUR beziffert. In diesen Kosten sind sowohl Generalsanierungen, als auch laufende Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. Eine konkrete Aufstellung kann derzeit pro Einrichtung aus zeitlichen Gründen nicht vorgelegt werden.
Dem Jugendamt liegen zudem für das Jahr 2021 Anträge zur investiven Förderung von freien Trägern für Gebäudeinvestitionen, Freiflächen, etc. von ca. 4,5 Mio. EUR vor.
Die prioritären Maßnahmen wurden im Rahmen der HH-Planung 2021 ff. angemeldet und werden nach Beschlussfassung entsprechend umgesetzt.
2. Welche Kosten müssten aufgebracht werden, um alle sanierungsbedürftigen Kindertageseinrichtungen zu sanieren und welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, die notwendigen Sanierungen zu finanzieren, ist insbesondere ein aktuelles Sanierungsprogramm für Kindertageseinrichtungen geplant, wenn ja, wann wird dieses vorgelegt und wenn nein, warum nicht?
Die Gesamtkosten wurden bereits unter Frage 1 erläutert. Zudem wurde durch den Stadtrat am 14.06.2017 das „Programm zur Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen ab 2017“ letztmalig beschlossen. Seitdem erfolgte keine Fortschreibung dieses Programmes. Die Maßnahmen zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen werden entsprechend dem jährlich beschlossenen Haushaltsplan der Stadt Erfurt umgesetzt.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt den Genehmigungsprozess für weitereKindertageseinrichtungen zu beschleunigen, um die Deckung des tatsächlichen Bedarfs vollumfänglich sicherstellen zu können?
Die Kitabedarfsplanung wird seitens des Jugendamtes aufgestellt. Über den aktuellen Stand wird in regelmäßigen Abständen im Jugendhilfeausschuss Bericht erstattet. Genehmigungsprozesse für weitere Kindertageseinrichtungen sind von vielerlei Faktoren abhängig. Der Bedarf in Stadtteilen hängt bspw. von der dortigen Standortentwicklung ab.
Weiterhin werden im Rahmen von Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren teilweise Auflagen zur Errichtung von Betreuungsplätzen vorgesehen. Unabhängig davon gibt es diverse private Investoren/Bauträger die ggf. Unternehmensbetreuungsplätze anbieten, die wiederum den gesamtstädtischen Bedarf reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein