2560/20 Die Neue Mühle als jüdisches Dokumentationszentrum

Die Neue Mühle ist aufgrund baulicher Mängel seit einiger Zeit nicht mehr frei zugänglich. Es wird geschätzt, dass eine Sanierung etwa 2,5 Millionen Euro kosten werde. Eine Summe, welche die Stadt Erfurt nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Es bietet sich daher an, das jüdische Dokumentationszentrum, für dessen Errichtung bereits finanzielle Mittel in beachtlicher Höhe beantragt wurden, in der Neuen Mühle zu errichten und dadurch dem Verfall des Denkmals entgegenzuwirken.

Ein jüdisches Dokumentationszentrum ist gewünscht und kostenseitig schon im Haushalt eingeplant. Die räumliche Nähe zu Neuer Synagoge und jüdischem Gemeindezentrum wäre geeignet, diesen Standort entsprechend zu nutzen. Ein koscheres Restaurant böte auch den Mitgliedern der in den letzten Jahren stark angewachsenen jüdischen Gemeinde eine Möglichkeit, entsprechend der religiösen Vorschriften die Gastronomie zu nutzen. Ein solcherart kombiniertes Zentrum wäre ein Erfurter Beitrag zur Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Thüringen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Erfurt wird beauftragt, zur langfristigen Sicherung des Ortes „Neue Mühle“ das geplante jüdische Dokumentationszentrum in der Neuen Mühle zu errichten. Gleichzeitig sollen darin nach Möglichkeit ein Kulturzentrum, eine Kleinkunstbühne und eine koschere Gastronomie entstehen. Eigentümer der Neuen Mühle bleibt die Stadt Erfurt.
  2. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 01 wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2021 ein schlüssiges Konzept dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Die Stadt Erfurt wird beauftragt, zur langfristigen Sicherung des Ortes „Neue Mühle“ das geplante jüdische Dokumentationszentrum in der Neuen Mühle zu errichten. Gleichzeitig sollen darin nach Möglichkeit ein Kulturzentrum, eine Kleinkunstbühne und eine koschere Gastronomie entstehen. Eigentümer der Neuen Mühle bleibt die Stadt Erfurt.

02 Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 01 wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2021 ein schlüssiges Konzept dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Die Stadtverwaltung Erfurt geht in Ihrer Stellungnahme davon aus, dass mit Errichtung eines jüdischen Dokumentationszentrums die Errichtung eines Dokumentationszentrums zum Weltkulturerbe gemeint ist.

Grundsätzlich ist die Errichtung eines Dokumentationszentrums zum Weltkulturerbe im Welterbeantrag der Stadt Erfurt vorgesehen. Die hierfür notwendigen Sondierungen und Konzeptentwicklungen können erst nach erfolgreicher Bestätigung des Welterbetitels durch die UNESCO (aktuell geplant für Juli 2022) vorgenommen werden.

Fazit: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der Stadtverwaltung abzulehnen.

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