Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der bereits seit mehreren Wochen bestehende Lockdown betrifft auch die zahlreichen städtischen Einrichtungen wie beispielsweise Museen und Bäder.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Einnahmeverluste hat die Stadt aufgrund der Corona-Pandemie seit 2020, aufgeteilt nach Einrichtung und Monat, zu verzeichnen?
- Welche Ausgaben stehen diesen Verlusten jeweils entgegen?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, diese Verluste wieder auszugleichen?
Mario Czypionka
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Czypionka,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Einnahmeverluste hat die Stadt aufgrund der Corona-Pandemie seit 2020, aufgeteilt nach Einrichtung und Monat, zu verzeichnen?
Wie bereits in den Quartalsanalysen 2020 und zuletzt in der Information zur Steuerschätzung vom November 2020 und ausgeführt, sind aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Mindereinnahmen bezogen auf den städtischen Haushalt zu verzeichnen.
Im Wesentlichen sind die Einnahmeausfälle im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen, den sonstigen eigenen gemeindlichen Steuern (hier bei der Vergnügungssteuer und der Kulturförderabgabe), aber auch im Bereich der Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen (wie Museen, Musikschule, Bibliothek, Kindertageseinrichtungen usw.) zu verzeichnen. Auch die Erwartungen im Bereich der Einnahmen aus den Anteilen an den Einkommen- und Umsatzsteuer mussten auf Grundlage der Prognosen aus dem Arbeitskreis Steuerschätzung erheblich nach unten korrigiert werden.
Insgesamt wird eingeschätzt, dass sich der Verlust gegenüber den Plandaten in einer Größenordnung von ca. 25 Mio. EUR ergeben wird. Die endgültigen Zahlen werden zurzeit im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2020 ermittelt.
Neben den Einnahmeausfällen galt es gleichzeitig erhöhte ausgabeseitige Mehrbedarfe in von der Pandemie besonders betroffenen Aufgabenreichen für die Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr und für den allgemeinen Verwaltungsbereich einzusetzen, z.B. für die Umsetzung der Hygieneanforderungen, zur Umsetzung des Infektions- und Arbeitsschutzes sowie für gestiegene Sachkosten.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die pandemiebedingten Einnahmeausfälle nicht nur auf den direkten städtischen Haushalt ausgewirkt haben, sondern auch die Eigenbetriebe, wie das Theater und die Erfurter Sportstätten sowie der Eigenbetrieb Multifunktionsarena. Auch die städtischen Unternehmen waren zum Teil betroffen. Hier wird auf die jeweilige quartalsweise Berichterstattung verwiesen.
Eine einrichtungsbezogene oder monatliche Darstellung der Einnahmeausfälle kann aufgrund der Abrechnungsspezifik nicht vorgenommen werden.
Eine detaillierte Auswertung der finanziellen pandemiebedingten Auswirkungen wird mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes zur Jahreshaushaltsrechnung 2020 erfolgen.
2. Welche Ausgaben stehen diesen Verlusten jeweils entgegen?
Die vorgenannten Einnahmeausfälle können nicht direkt einzelnen Aufgabenbereichen oder Ausgabeblöcken gegenübergestellt werden. Die Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen sind allgemeine Deckungsmittel zur Sicherung der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes. Eine Zuordnung zu einzelnen Ausgaben ist nicht möglich. Sofern sich Mindereinnahmen in sonstigen Aufgabenbereichen ergaben, sind diese in den jeweiligen Unterabschnitten nachgewiesen und können den dort veranschlagten Ausgaben gegenübergestellt werden (z.B. Museen Epl. 3).
Auch hier verweise ich auf die Darlegungen im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, diese Verluste wieder auszugleichen?
Die Einnahmeausfälle konnten nicht durch entsprechende Einsparungen der jeweiligen Fachbereiche ausgeglichen werden. Im Wesentlichen erfolgte der Ausgleich fast ausschließlich durch entsprechende Kompensationsleistungen des Bundes bzw. des Freistaates Thüringen an die Stadt zum Ausgleich der sich abzeichnenden Verluste im städtischen Haushalt. Die Ermittlung der Ausgleichszahlungen erfolgte auf Basis statischer Hochrechnungen auf Grundlage der durchschnittlichen Ist-Statistiken der Vorjahre. So erhielt die Stadt Erfurt auf Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Jahr 2020folgende Zuweisungen:
- eine allgemeine Stabilisierungspauschale in Höhe von 9,9 Mio. EUR
- die Gewerbesteuerstabilisierungszuweisung in Höhe von 13,6 Mio. EUR und
- die Gewerbesteuerkompensationszuweisung in Höhe von 9,5 Mio. EUR, abzüglich einer Rückzahlung von 8,8 Mio. EUR, was letztendlich einer Zuweisung in Höhe von 0,7 Mio. EUR entsprach.
Eine endgültige Festsetzung der Höhe der Gewerbesteuerkompensationszuweisung von Seiten des Landes erfolgt erst nach Vorliegen der statistisch ermittelten Ist-Jahreswerte für 2020.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein