Fehlende Sicherheitsvorkehrungen an Straßenbahnen der Erfurter Verkehrsbetriebe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Nacht vom 06.10.2020 auf den 07.10.2020 wurde im Depot der EVAG in der Nordhäuser Straße eine Straßenbahn sowie der darin befindliche Kassenautomat aufgebrochen und das darin enthaltene Geld in Höhe von mehreren hundert Euro hieraus entwendet.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Leerung der Kassenautomaten in den Straßenbahnen durch Mitarbeiter der der EVAG bzw. der jeweils zuständigen Personen und warum geschieht dies nicht täglich?
- Wie und durch wen werden die Depots, Straßenbahnen sowie Kassenautomaten gesichert und bewacht?
- Verwahrt die Stadt noch weiteres Bargeld außerhalb von Gebäuden über Nacht und welche Schutzmaßnahmen sind hier vorhanden oder welche Schutzmaßnahmen geplant, um einen Schutz bzw. eine Überwachung des Bargeldes herbeizuführen?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Schlölsser
Antwort des Oberbürgermeisters
die mit den Fragen
1. In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Leerung der Kassenautomaten in den Straßenbahnen durch Mitarbeiter der EVAG bzw. der jeweils zuständigen Personen und warum geschieht das nicht täglich?
2. Wie und durch wen werden die Depots, Straßenbahnen sowie Kassenautomaten gesichert und bewacht?
angefragten Daten unterliegen nicht dem Auskunftsrecht nach § 22 Abs. 3 Satz 3 ThürKO. Diese können bei Bedarf im Aufsichtsrat der Erfurter Verkehrsbetriebe AG erfragt werden.
3.Verwahrt die Stadt noch weiteres Bargeld außerhalb von Gebäuden über Nacht und welche Schutzmaßnahmen sind hier vorhanden oder welche Schutzmaßnahmen geplant, um einen Schutz bzw. eine Überwachung des Bargeldes herbeizuführen?
Nach Dienstanweisung 2.04/03 „Barer Zahlungsverkehr und Annahme von Schecks außerhalb der Räume der Stadtkasse“ ist der Zahlungsverkehr innerhalb der Stadtverwaltung Erfurt gewöhnlich in den Räumlichkeiten der Stadtkasse abzuwickeln. Auch Ausnahmen, die Personen außerhalb der Räume der Stadtkasse zur Abwicklung des Barverkehrs ermächtigen, regelt diese Dienstanweisung.
In diesem Zusammenhang ist eine Aufbewahrung von Bargeld außerhalb von Gebäuden über Nacht innerhalb der Stadtverwaltung Erfurt nicht zulässig.
Davon unberührt sind die ca.150 Parkscheinautomaten. Sie werden regelmäßig geleert und verfügen über eine einbruchhemmende Ausstattung. Diese wurde seit Errichtung des neuen Typs noch nicht überwunden. Im Jahr werden ca. vier Aufbruchversuche registriert und zur Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein