1609/22 Zusammenarbeit mit der Polizei

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 22. Juli 2022 erfolgte durch die Landespolizei eine geplante Drogenkontrolle im Bereich des
Erfurter Angers. Im Rahmen meiner parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung (Kleine
Anfrage 7/3574) wurde ausgeführt, dass bezüglich dieser Kontrolle eine Zusammenarbeit mit der
Stadtverwaltung als nicht notwendig eingeschätzt wurde.


Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie bewertet es die Stadtverwaltung, wenn an bedeutenden zentralen Plätzen der Stadt
    polizeiliche Komplexkontrollen durchgeführt werden und dafür keine Abstimmung oder
    Vorinformation an das zuständige Dezernat der Stadtverwaltung erfolgt?
  2. Wie beeinflussen derart nicht abgestimmte Maßnahmen mit einer hohen Außenwirkung
    die Arbeit des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Erfurt und welchen Einfluss hat dies
    auf die Zusammenarbeit der einzelnen am Kriminalpräventiven Rat beteiligten
    Institutionen?
  3. Wann hat die Stadtverwaltung am 22. Juli 2022 von der Kontrollmaßnahme im Bereich des
    Erfurter Angers erfahren und welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung in
    diesem Zusammenhang getroffen?

Stadtverwaltung: auf Ihre Anfrage hin möchte ich Ihnen folgenden Hinweis geben.

Die Stadtverwaltung ist für die Verfolgung von Straftaten nicht zuständig.


Insofern werde ich als Leiter dieser Verwaltungsbehörde die Arbeit der Polizeibehörde in Ihrem Tätigkeitsbereich nicht kommentieren.

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