1596/20 Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 1535/20 -Parkordnung für Fahrräder im Innenstadtbereich

Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 1535/20 – Parkordnung für Fahrräder im Innenstadtbereich

02 neu – Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts hat der Oberbürgermeister die Erfurter zu befragen, ob und an welchen Standorten sie das Aufstellen von Radständern auf öffentlichen Wegen und Plätzen im Innenstadtbereich für notwendig halten.

03 neu – Der Oberbürgermeister legt gleichzeitig auf Grundlage des unter Pkt. 01 erarbeiteten Konzeptes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Pkt. 02 einen Entwurf einer Parkordnung für Fahrräder im Innenstadtbereich von Erfurt vor, in dem die Grundregeln für das Abstellen und Parken von Fahrrädern im öffentlichen Raum und deren Durchsetzung geregelt werden. Dabei sind auch im Innenstadtbereich die nach Pkt. 02 ermittelten öffentlichen Wege und Plätze bezüglich der Geeignetheit für das Aufstellen von Radständern zu prüfen.

04 neu ist 03 alt

05 – Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Drucksache zur Entscheidung der Installation von Radständern an den nach Pkt. 02 ermittelten und nach Pkt. 03 geprüften öffentlichen Wegen und Plätzen im Innenstadtbereich für den Stadtrat im Dezember 2020 vorzubereiten.

06 – Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Erfurt GmbH auf öffentlichen Plätzen im Innenstadtbereich (z. B. auf dem Anger, dem Fischmarkt und dem Domplatz) das Aufstellen von Ladesäulen für E-Bike-Akkus herbeizuführen.

Begründung

In der Landeshauptstadt Erfurt hat in den vergangenen Jahren der Radverkehr erfreulicherweise immer mehr zugenommen. Trotz dieser Entwicklung gibt es jedoch im Innenstadtbereich verhältnismäßig wenige Stellen, an denen Fahrräder sicher angeschlossen und vor Diebstahl geschützt werden können. Wer nur kurz in einem der zahlreichen Geschäfte einkaufen will, ist in Erfurt oftmals unnötig lange unterwegs, um das Fahrrad oder E-Bike sicher anzuschließen.Auch der Trend zur Nutzung von E-Bikes bestärkt die Notwendigkeit von Möglichkeiten zum sicheren und kurzfristigen Abschließen von Fahrrädern in unmittelbarer Nähe zu den Geschäften.

1535/20 Parkordnung für Fahrräder im Innenstadtbereich

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert