Trinkwassernotbrunnen in Erfurt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Wassersicherstellungsgesetz muss die Bevölkerung in Deutschland stets mit überlebensnotwendigem Trinkwasser versorgt werden können. Die Grundversorgung muss sowohl im Normalfall sowie im Verteidigungsfall gewährleistet sein. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zufolge ist für die Grundversorgung eine empfohlene Wassermenge von 15 L pro Person und Tag im 2-km-Radius bereitzustellen.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele und wo in Erfurt befinden sich Trinkwassernotbrunnen und wie sind diese für die Erfurter erkenntlich gemacht?
- Welches geschulte Fachpersonal betreut die Trinkwassernotbrunnen und hält diese dauerhaft in Stand?
- Wann erfolgte die letzte Überprüfung bzw. Beprobung der Trinkwassernotbrunnen, was war das Ergebnis dieser Prüfung und wann erfolgt die nächste Überprüfung bzw. Beprobung?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schlösser