Verkehrskonzept der BUGA 2021 – Lieferung der Tramlinks
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadt Erfurt erhält im Rahmen des Projekts „Neue Stadtbahnen für Erfurt“ insgesamt 14 neue Straßenbahnen des Typs TRAMLINKS. Bereits sechs dieser neuen Bahnen sollten bis zum Ende des Jahres 2020 in Erfurt eintreffen und in Betrieb genommen werden. Diese sechs Tramlinks sind Bestandteil des Verkehrskonzepts für die BUGA 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie 2020 erfolgte zeitweise eine Produktionspause weswegen die Lieferung der Tramlinks eine Verzögerung von einem halben Jahr erfährt.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie stellt die Stadt Erfurt bzw. die EVAG die Lieferung und Inbetriebnahme der Tramlinks noch vor der BUGA 2021 sicher?
- Welche Regelungen, z.B. Vertragsstraferegelungen, sind im Liefervertrag für die erste Lieferung der Tramlinks im Fall des Verzugs der Lieferung vorhanden und sind diese auf den vorliegenden Fall anwendbar?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt bzw. die EVAG, für den Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung der Tramlinks, um das Verkehrskonzept für die BUGA 2021 dennoch sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schlösser
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Wie stellt die Stadt Erfurt bzw. die EVAG die Lieferung und Inbetriebnah-me der Tramlinks noch vor der BUGA 2021 sicher?
Im Rahmen der Projektorganisation werden durch die Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) wöchentliche Überprüfungen zum Stand der Produktion sowie der Qualität des Tramlinks vorgenommen. Es erfolgen monatliche Projektbesprechungen mit einer Risikobewertung aller kritischen Projektpunkte. Vierteljährlich tagt zudem der Projektlenkungskreis (Unternehmensführung von Auftragnehmer und Auftraggeber) und lässt sich zum Stand des Projektes vor allem zu den Risiken berichten. Notwendige bzw. strittige Entscheidungen werden aus dem Lenkungskreis heraus beschlossen.
Die EVAG hat vom Auftragnehmer die schriftliche Zusage, dass die Lieferung der ersten Straßenbahnen Mitte März 2021 erfolgt. Für die Inbetriebnahme der neuen Tramlinks ist die Abnahme durch die technische Aufsichtsbehörde erforderlich. Hierfür veranschlagt die EVAG aus den bisherigen Erfahrungswerten einen Zeitraum von 4 Wochen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Inbetriebnahme der ersten Straßenbahnen vor dem Beginn der Bundesgartenschau (BUGA) möglich. Insofern war die Medienberichterstattung vom 21.08.2020 fehlerhaft.
2. Welche Regelungen, z.B. Vertragsstrafen Regelungen, sind im Liefervertrag für die erste Lieferung der Tramlinks im Fall des Verzugs der Lieferung vorhanden und sind diese auf den vorliegenden Fall anwendbar?
Es gelten die Regelungen und damit die Vertragsstrafen entsprechend der Einkaufsordnung der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Eine rechtliche Prüfung zum Verzug der Lieferung der Tramlinks ist vorgenommen worden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie entsprechen dem Gesichtspunkt der höheren Gewalt und somit kann eine Vertragsstrafe gegenüber dem Lieferanten nicht geltend gemacht werden.
3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt bzw. die EVAG, für den Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung der Tramlinks, um das Verkehrskonzept für die BUGA 2021 dennoch sicherzustellen?
Um im Falle einer verspäteten Lieferung der Fahrzeuge dennoch das Verkehrskonzept für die BUGA sicherzustellen, ist vorgesehen vorhandene Bestandsfahrzeuge aus der Einsatz- und Werkstattreserve für den Fahrgastbetrieb zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein