Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie viele wohnungslose Menschen sind in den letzten zehn Jahren in Erfurt tot
aufgefunden worden?
2. Welche Todesursachen konnten jeweils ermittelt werden?
Antwort: die Zuständigkeit für die Klärung der Todesursache von tot aufgefundenen Personen, unabhängig einer Wohnungslosigkeit, liegt bei der Thüringer Landespolizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Beurkundung von Sterbefällen, unabhängig von Wohnungslosigkeit, betrifft eine Angelegenheit, die dem übertragenen Wirkungskreis angehört. Nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 der Thüringer Kommunalordnung erledige ich solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Ein Befassungsrecht des Stadtrates besteht mangels Zuständigkeit keinesfalls, mit der Folge, dass ein Stadtratsmitglied keine Rechte auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit den Regelungen der Geschäftsordnung
des Erfurter Stadtrates haben kann.
Eine Beantwortung der Anfrage unterbleibt.
Sollten Sie einen Antrag auf Behandlung der Beantwortung im Stadtrat/ Ausschuss stellen, wird es keine Antworten auf etwaige Nachfragen geben, es sei denn, Sie können, was nur ganz ausnahmsweise der Fall sein wird, erklären, warum die Nachfrage dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnen ist. Unter Umständen muss zur Prüfung des Wirkungskreises die Angelegenheit vertagt werden.