0507/21 Intelligente Abfallentsorgung

Sachverhalt

Durch das Projekt „Smart Waste“ in Karlsruhe erfolgt die gezielte Entleerung voller Abfallbehälter und die Vermeidung von Leerfahrten. Die im Rahmen des Projekts „Smart Waste“ aufgerüsteten Abfallbehälter sind technisch so ausgestattet, dass diese ihren derzeitigen Füllstand in regelmäßigen Zeitabständen an eine Zentrale melden können. Die Mitarbeiter der Abfallentsorgung können mittels der gemeldeten Informationen ihre Routenplanung entsprechend dem tatsächlichen Füllstand anpassen und die Abfallbehälter bedarfsgerecht entleeren. Fahrtrouten können dadurch optimiert und Personal effektiver eingesetzt werden. Indem Anfahrten an leere Abfallbehälter vermieden werden, können Bezinkosten und Abgasemissionen erheblich reduziert werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit das Karlsruher Projekt „Smart Waste“ auf die Abfallentsorgung der Stadt Erfurt angewandt werden kann.
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Fachausschuss bis zum 3. Quartal 2021 vorzulegen.
  3. Die Stadt Erfurt erarbeitet anhand des Prüfergebnisses bis zum Ende des Jahres 2021 ein für die Stadt Erfurt anwendbares Projekt für eine intelligente Müllentsorgung und Tourenplanung. Ab dem 1. Quartal 2022 beginnt Sie mit der Umsetzung des Projekts.
  4. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzustellen. Zudem ist die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln zu prüfen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit das Karlsruher Projekt „Smart Waste“ auf die Abfallentsorgung der Stadt Erfurt angewandt werden kann.

Bei dem Karlsruher Projekt „Smart Waste“ handelt es sich um ein Vorhaben der dortigen Stadtwerke gemeinsam mit den örtlichen Verkehrsbetrieben, das 2018 begonnen wurde. Dabei geht es um die Entsorgung der Unterflurbehälter an den Bus- und Straßenbahnhaltestellen der Stadt Karlsruhe nach Meldung der Füllhöhe durch Ultraschallsensoren in den Behältern. Dazu wird die Funktechnologie LoRaWAN genutzt, für deren Infrastruktur die Stadtwerke Karlsruhe in großen Umfang Antennen aufgebaut haben, um das gesamte Stadtgebiet abzudecken.

Da die Stadt Erfurt weder mit dieser Funktechnologie ausgestattet ist, noch Papierkörbe in Form von Unterflurbehältern hat, kann dieses Projekt in der Stadt Erfurt auch nicht angewandt werden.Aktuelle Nachfragen bei dem zuständigen Fachamt in der Stadt Karlsruhe haben ergeben, dass das Projekt weiterhin nur in dem begrenzten Umfang erfolgt und auch nur bei entsprechend großen Behältern im öffentlichen Bereich sinnvoll ist.

02 Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Fachausschuss bis zum 3. Quartal 2021 vorzulegen.

siehe Ausführungen zu 01

03 Die Stadt Erfurt erarbeitet anhand des Prüfergebnisses bis zum Ende des Jahres 2021 ein für die Stadt Erfurt anwendbares Projekt für eine intelligente Müllentsorgung und Tourenplanung. Ab dem 1. Quartal 2022 beginnt Sie mit der Umsetzung des Projekts.

Wie unter 01 erläutert, ist das Karlsruher Projekt kein für Erfurt anwendbares Projekt. Derzeit testet die SWE VerwertungGmbH aber die Möglichkeiten der elektronischen Füllstandsüberwachung bei Altglascontainern an Wertstoffbehälter-Standplätzen mittels von der Firma Zoliton entwickelten Sensoren, die an der Oberseite der Behälter angebracht sind. Die Sensoren enthalten einen Schwingungsmesser, ein Übertragungsmodul und werden durch ein Solarmodul mit Spannung versorgt. Die Sensoren übertragen die Daten über den MobilfunkstandardNarrowBand-IoT an die Entwicklerfirma. Dort werden die Daten behälterspezifisch über Algorithmen in Füllstände umgerechnet. Die aufbereiteten Daten erhält die SWE in einer Internetanwendung zur Verfügung gestellt.

Nach erfolgreichem Testverlauf könnte dieses Projekt 2022 zum Tragen kommen und zur Optimierung der Tourenplanung bei der Altglasentsorgung beitragen.

04 Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzustellen. Zudem ist die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln zu prüfen.

Da die Altglasentsorgung nicht Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung ist, sondern gemäß Verpackungsgesetz durch die Dualen Systeme und deren beauftragte Entsorger (hier derzeit: SWE Verwertung GmbH) zu erfolgen hat, können für dieses Projekt durch die Stadt weder Haushaltsmittel bereitgestellt noch Fördermittel beantragt werden.

Entsprechend den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung die Drucksache insgesamt abzulehnen.

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