0390/21 Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts

Sachverhalt

Gem. § 53a ThürKO besteht derzeit die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2021 zu erstellen. Die Stadt handelt höchst fahrlässig, wenn sie darauf vertraut, dass die im Thüringer Landtag vorliegende Drucksache 7/2285, durch den die Novellierung des § 62a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ThürKO erfolgen und die Vorschriften zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 angepasst sollen, tatsächlich im Frühjahr 2021 beschlossen wird.

Für den Fall, dass der Beschluss nicht zustande kommt, käme die Stadt in Bedrängnis und müsste schnell und unvorbereitet ein Haushaltssicherungskonzept für 2021 erstellen. Nicht zuletzt handelt es sich bei der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts um eine äußerst sinnvolle Maßnahme.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2021 ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2021 zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Auftrag zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts besteht unabhängig davon, ob künftige Gesetzesänderungen eine Ausnahme oder Lockerungen hierzu vorsehen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2021 ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2021 zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Tatbestände für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) sind mit dem derzeitigen Haushaltsentwurf 2021ff. erfüllt. Angesichts der unausgeglichenen Finanzplanung ist gem. § 53a ThürKO einHSKzeitgleich mit dem Haushaltsplan 2021aufzustellen.

Auf Grundlage der im Thüringer Landtag vorliegenden Drucksache 7/2285 ist im Zusammenhang mit der Änderung des Zweiten Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine Änderung der ThürKO vorgesehen. Durch Novellierung des § 62a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ThürKO sollen die Vorschriften zur Aufstellung eines HSK im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 angepasst werden. Die Aufstellung eines HSK ist, trotz Fehlbetrag in zwei der dem laufenden Haushaltsjahr folgenden Finanzplanungsjahre, somit nicht mehr verpflichtend. Aktuell ist die Drucksache 7/2285 Pkt. 9 auf der vorläufigen Tagesordnung für die kommenden Plenarsitzungen. Die Sitzungen des Landtages finden vom 10. –12. März statt.Mit in Kraft tretender Änderung der ThürKO wäre die Verpflichtung zur Erstellung des HSK i.V.m. der Planung 2021 entbehrlich. Dennoch wäre die Stadt spätestens mit der Planung 2022 ff. verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzeptvorzulegen.

Die Aufstellung eines HSK würde intern enorme personelle und zeitliche Ressourcen binden. Eine mit der Haushaltssatzung 2021 zeitgleiche Vorlage eines HSK ist schon aus Kapazitätsgründen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit daher nicht möglich.

02 Der Auftrag zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts besteht unabhängig davon, ob künftige Gesetzesänderungen eine Ausnahme oder Lockerungen hierzu vorsehen.

Sollte die vorliegenden Drucksache 7/2285 zur Gesetzesänderung führen, entfällt die gesetzliche Vorschrift ein HSK für 2021 beim zuständigen Landesamt einreichen zu müssen. Wie bereits bei Frage 1 beantwortet, ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK dann erst i.V.m. der Planung 2022.

Aus Sicht der Verwaltung ist die DS entbehrlich. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen wird die Verwaltung handeln.

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