Nach der bereits erfolgten Schließung des REWE-Marktes am Roten Berg schließt nun auch die Norma-Filiale am Samstag, den 27.0.2021. Ab diesen Zeitpunkt müssen die Anwohner für eine Woche ohne Lebensmittelversorgung auskommen. Der Containerverkauf erfolgt erst ab dem 08.03.2021 und verfügt nur über ein unvollständiges Sortiment. Dem Investor zufolge dient der Containerverkauf für Lebensmittel „[…] die beim richtigen Einkauf vergessen wurden […]“. Darüber hinaus schrumpft die ehemals vorhandene Verkaufsfläche von 1900 Quadratmetern auf gerade einmal 350 Quadratmeter. Eine Versorgung der Anwohner des Roten Berges ist damit unter keinen Umständen sichergestellt.
Aufgrund der besonderen Lage sind die Anwohner für mindestens zwei Jahre gezwungen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den nächstgelegenen Supermärkten zu fahren. Die meisten bewegen sich nur mit Rollatoren fort und können keine Großeinkäufe tätigen. So sind mehrere Fahrten nötig, welche insbesondere die ältere Bevölkerung aufgrund der geringen Rente vor hohe finanzielle Voraussetzungen stellt. Die Stadt könnte durch das Angebot kostenfreier Fahrscheine für den ÖVNP für eine finanzielle Entlastung für besonders betroffene Bürger schaffen.
Für den Einkauf bietet sich unter anderem der Globus Mittelhausen an, welcher über den Bushaltestelle in der August-Röbling-Straße zu erreichen ist. Der in der Anlage dargestellte Fußweg, der vom Roten Berg zur August-Röbling-Straße führt, ist jedoch unbeleuchtet. Ein weiterer sicherer Weg zur Haltestelle in unmittelbarer Nähe ist nicht vorhanden. Insbesondere Frauen meiden diesen Weg in den Abendstunden sowie in der dunklen Jahreszeit. Eine Wegbeleuchtung ist hier dringend notwendig.
Beschlußvorschlag der AfD-Fraktion im Erfurter Stadtrat:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Anwohnern des Roten Berges kostenlose Fahrscheine für den ÖVNP zur Verfügung gestellt werden können, um diesen die Fahrt zum nächstgelegenen Supermarkt zu ermöglichen.
- Am Fußweg entlang der Hundewiese in Richtung August-Röbling-Straße, vgl. Abbildung im Anhang, ist eine Straßenbeleuchtung zu installieren.
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Die Verwaltung nimmt zu der Drucksache wie folgt Stellung:
01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Anwohnern des Roten Berges kostenlose Fahrscheine für den ÖVNP zur Verfügung gestellt werden können, um diesen die Fahrt zum nächstgelegenen Supermarkt zu ermöglichen.
Die nachgefragte Verfahrensweise wäre nur dann umsetzbar, wenn die Stadt oder ein Dritter bei der EVAG Fahrscheine kauft und diese dann an Anwohner des Roten Berges kostenlos ausgibt.
Nach Einschätzung der Verwaltung kann ein derartiges Vorgehen in Verantwortung der Stadt jedoch nicht befürwortet werden, da es den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Erfurter Bürgerinnen und Bürger verletzt. In vielen Teilen des Stadtgebietes insbesondere den dörflichen Ortsteilen ist eine Nahversorgung im fußläufigen Einzugsbereich nicht gegeben, sodass Einkaufswege selbst finanziert werden müssen. Eine Differenzierung nach Fahrtzweck für eine denkbare Tarifabsenkung (z.B. Einkaufen) kann nicht erfolgen und wäre mangels vorliegender Diskriminierungsfreiheit auch nicht genehmigungsfähig.
Insbesondere für ältere Menschen bietet der VMT mit dem Abo Mobil 65 ein sehr günstiges Tarifangebot an, mit dem notwendige Einkaufswege kostengünstig erledigt werden können. Bereits mit der Beantwortung der DS 0040/21 wurde auf zahlreiche attraktive Einkaufsangebote hingewiesen, die bequem und mit guter Taktdichte vom Roten Berg aus erreicht werden können ohne dabei neue Infrastruktur herstellen zu müssen.
02 Am Fußweg entlang der Hundewiese in Richtung August-Röbling-Straße, vgl. Abbildung im Anhang, ist eine Straßenbeleuchtung zu installieren.
Aufgrund der bestehenden Anbindung durch die Stadtbahnlinie 5 im Bereich des Roten Berges ist eine zusätzliche Errichtung einer Beleuchtungsanlage entlang des genannten Wegeabschnittes entbehrlich.
Fazit: Die Verwaltung verweist auf die Inhalte der DS 0040/21und empfiehlt dem Stadtrat den Antrag abzulehnen.