Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche konkreten Einzelprojekte wurden in den vergangenen zwei Jahren (abgesetzt von der ARGE „Erfurter Seen“) durch die Landeshauptstadt Erfurt umgesetzt?
- Welche konkreten Projekte verfolgt die Landeshauptstadt aktuell (abgesetzt von der ARGE „Erfurter Seen“) zur Entwicklung der Erfurter Seenlandschaft im Norden Erfurts?
- Welche Finanzmittel sind zu diesem Zweck vorgesehen?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche konkreten Einzelprojekte wurden in den vergangenen zwei Jahren (abgesetzt von der ARGE ,Erfurter Seen‘) durch die Landeshauptstadt Erfurt umgesetzt?
Die Entwicklung der Seenlandschaft kann nur regional betrachtet werden, da etwa die Hälfte der zukünftigen Wasserflächen außerhalb der heutigen Grenzen der Stadt Erfurt liegen wird. Dem entsprechend werden Investitionen, die gezielt der Erhaltung und Entwicklung der Erfurter Seen im Sinne des Regionalen Entwicklungskonzeptes dienen, durch die Stadt Erfurt in Abstimmung mit den Partnern der Arbeitsgemeinschaft durchgeführt. Ausführungen hierzu sind in der Beantwortung zur Drucksache 1415/20, Punkt 2 zu finden. Darüber hinaus werden durch verschiedene Ämter der Stadtverwaltung im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit laufend Maßnahmen umgesetzt, die die Entwicklung im Bereich der Erfurter Seen unterstützen, ohne explizit in die Strategie des Regionalen Entwicklungskonzeptes eingebunden zu sein. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in öffentliche Verkehrsflächen, Freiflächen, Sportanlagen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ähnliches in den Ortsteilen Stotternheim, Schwerborn und Sulzer Siedlung mit örtlichem Bezug zu den Seen. Auf eine Zusammenstellung solcher Maßnahmen wird hier verzichtet.
2. Welche konkreten Projekte verfolgt die Landeshauptstadt aktuell (abgesetzt von der ARGE ,Erfurter Seen‘) zur Entwicklung der Erfurter Seenlandschaft im Norden Erfurts?
Auch hier gilt, dass gezielte Maßnahmen zur Entwicklung der Seenlandschaft auf dem Erfurter Stadtgebiet in das strategische Konzept des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ einzubinden und somit mit den Partnern der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen sind. Wie in Beantwortung zu den Drucksachen 1413/20, Punkt 1 und 1415/20, Punkt 3 dargelegt, ist aktuell eine Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Erfurter Seen“ angezeigt, da ein großer Teil der Projekte realisiert wurde und sich einige Rahmenbedingungen geändert haben.
3. Welche Finanzmittel sind zu diesem Zweck vorgesehen?
Wie in Beantwortung zur Drucksache 1412/20, Punkt 3 dargelegt, werden seitens des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung im Zuge der Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2021 bis 2025 insgesamt EUR 184.000 angemeldet. Darin sind die Kosten für die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes enthalten. Die letztendliche Ausgestaltung der Finanzmittel unterliegt dem weiteren Ablauf der Haushaltsplanung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein