2596/25 Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse öffentlicher Denkmäler in Erfurt

Drucksache 2596/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse öffentlicher Denkmäler in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Braun,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Denkmäler, Gedenksteine, Tafeln, Mahnmale und vergleichbare Gedenkorte (einschließlich Kriegs- und Soldatendenkmäler, NS-Opfer-, SED-Opfer-Gedenkorte, politische Erinnerungsorte, Denkmäler für Persönlichkeiten) befinden sich im Eigentum oder in der Zuständigkeit der Stadt Erfurt (einschließlich Eigenbetriebe und kommunale Stiftungen), bzw. im Eigentum Dritter, aber auf öffentlichem Grund oder dauerhaft öffentlich zugänglich?

„Denkmäler, Gedenksteine, Mahnmale und vergleichbare Gedenkorte (einschließlich Kriegs- und Soldatendenkmäler, NS-Opfer-, SED-Opfer-Gedenkorte, politische Erinnerungsorte, Denkmäler für Persönlichkeiten)“ befinden sich in den meisten Fällen im Eigentum oder in der Zuständigkeit der Stadt Erfurt. Die meisten der „Denkmäler …“, die im Eigentum Dritter sind, befinden sich auf öffentlichem Grund oder sind dauerhaft öffentlich zugänglich.

Welche „Denkmäler, Gedenksteine, Tafeln, Mahnmale und vergleichbare Gedenkorte (einschließlich Kriegs- und Soldatendenkmäler, NS-Opfer-, SED-Opfer-Gedenkorte, politische Erinnerungsorte, Denkmäler für Persönlichkeiten)“ das im Einzelnen sind, kann nicht gesagt werden, da eine Gesamterfassung für das Stadtgebiet von Objekten, die zu den oben genannten Gattungen gehören, nicht existiert.

Betreffende Objekte können Sie jedoch nachfolgend genannten, öffentlichen Datenbänken entnehmen:

1.) Liste der Bau- und Kunstdenkmale des Freistaates (nach Thür. Denkmalschutzgesetz): https://denkmalpflege.thueringen.de/denkmalliste

2.) Denkmale, Brunnen, Skulpturen und Reliefs im städtischen Raum – Illustrierte Broschüre mit acht Stadtrundgängen und einer Künstlerübersicht: https://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/2002/erfurt_denkmale.pdf

3.) Liste der Bau- und Kunstdenkmale im Stadtgebiet Erfurt (nach Thür. Denkmalschutzgesetz): https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/doc/denkmalliste_der_stadt_erfurt.pdf

2. Wie lauten jeweils der Standort (Straße, Platz), der Name bzw. die Bezeichnung des Objekts sowie die konkrete Eigentums- oder Zuständigkeitssituation?

Die Antwort auf diese Frage können Sie bitte ebenfalls den vorgenannten öffentlichen Datenbanken entnehmen.

3. Welche rechtlichen, vertraglichen oder haushaltsrechtlichen Grundlagen regeln das Eigentum, die Pflege oder die Unterhaltung dieser Denkmäler?

Oft sind Eigentümerpflichten oder die grundsätzliche Selbstverpflichtung zur Pflege des kulturellen Erbes die Grundlage. Teilweise auch das Thüringer Denkmalschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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