2595/25 Dokumentation und Schutzmaßnahmen bei Denkmälern

Drucksache 2595/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Dokumentation und Schutzmaßnahmen bei Denkmälern; öffentlich

Sehr geehrter Herr Braun,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie dokumentiert und archiviert die Stadtverwaltung Erfurt sicherheitsrelevante Vorfälle an Denkmälern (z. B. nach Standort, Denkmaltyp, vermuteter Motivation)?

„Sicherheitsrelevante Vorfälle“ an den angefragten Objekten werden durch die zuständigen Ämter im Rahmen der regulären Verwaltungsabläufe anlass- und fallbezogen dokumentiert. Dies umfasst in der Regel eine interne Schadensmeldung, gegebenenfalls ergänzt um Fotodokumentationen und die Erfassung der durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen. Eine systematische, zentralisierte oder statistisch auswertbare Erfassung nach Kriterien wie Standort, Denkmaltyp oder vermuteter Motivation erfolgt nicht. Die primäre Zuständigkeit für die kriminalistische Bewertung und statistische Einordnung liegt bei den Polizeibehörden und Sicherheitsorganen des Landes Thüringen.

2. In welchem Umfang erfolgt dabei eine Zusammenarbeit mit der Landespolizei bzw. dem Landeskriminalamt Thüringen (z. B. durch gemeinsame Bewertungen, Gefährdungseinstufungen)?

Bei Bekanntwerden von mutmaßlich strafbaren Handlungen (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, politisch motivierter Angriff) erfolgt durch die jeweiligen Ämter eine Anzeigeerstattung bei der Landespolizeiinspektion Erfurt. Die Zusammenarbeit beschränkt sich in der Regel auf die Weitergabe relevanter Informationen und die Abstimmung über den Zeitpunkt der Schadensbeseitigung (z. B. nach Abschluss der Spurensicherung). Eine regelmäßige oder formalisierte Kooperation mit der Landespolizei oder dem Landeskriminalamt Thüringen in Form von gemeinsamen Bewertungen, Gefährdungseinstufungen oder Lagebesprechungen erfolgt nicht.

Bei zeitlicher oder örtlicher Häufung von politisch motivierter Kriminalität, hier zumeist verfassungsfeindliche oder diskriminierende Schmierereien, erfolgt eine Auswertung in der Lenkungsgruppe des Kriminalpräventiven Rates, sowie im Rahmen der jährlichen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt.

3. Welche kurzfristigen oder mittelfristigen Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung bislang ergriffen oder sind in Planung, um besonders gefährdete oder wiederholt betroffene Denkmäler besser zu schützen (z. B. bauliche Maßnahmen, Überwachung, Öffentlichkeitsarbeit)?

Zu den ergriffenen bzw. in Betracht gezogenen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • zeitnahe Instandsetzung beschädigter Objekte,
  • ggf. bauliche oder technische Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall (z. B. stabilisierende Einfassungen, Beleuchtung, Begrenzung des Zugangs), Eine flächendeckende Videoüberwachung oder dauerhafte Sicherheitspräsenz ist derzeit nicht vorgesehen. Die Umsetzung zusätzlicher Schutzmaßnahmen erfolgt anlassbezogen und unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Mit freundlichen Grüßen A. Horn

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