Drucksache 1357/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zustand und Einsatzbereitschaft der Rasenheizung im Steigerwaldstadion; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle technische Zustand der Rasenheizung im Steigerwaldstadion und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren zur Wartung und Instandhaltung durchgeführt?
Die Rasenheizung ist in einen technisch einwandfreien Zustand, wird einen jährlichen Wartungs- / Überprüfungsrhythmus unterzogen und ist betriebsbereit. Folgende Maßnahmen erfolgten in den vergangenen 5 Jahren:
- jährliche Wartung der MSR-Technik
- jährliche Wartung der Anlagentechnik/Heizung durch die Errichterfirma
- Instandsetzung/Neubeschaffung der Kreislaufpumpe
- Austausch des Ausdehnungsgefäßes für den Glykolkreislauf
2. In welchen konkreten Anwendungsfällen ist der Einsatz der Rasenheizung grundsätzlich vorgesehen und technisch möglich – etwa zur Bespielbarkeit bei Frost, zur Rasenpflege oder bei anderen Veranstaltungen?
Die Rasenheizung kann grundsätzlich stetig betrieben werden, sofern die Finanzierung des Betriebs geklärt ist. Sinn und Zweck einer Rasenheizung ist das „eisfrei halten“ im Wurzelbereich des Rasens, um ein Wasserablauf zu ermöglichen. Sie dient damit – eine rechtzeitige Inbetriebnahme vorausgesetzt – der Verlängerung der Bespielbarkeit des Platzes. Sie kann nicht einen einmal „durchgefrorenen Rasenplatz“ kurzfristig wieder auftauen.
3. Wie häufig wurde die Rasenheizung im Steigerwaldstadion in den vergangenen fünf Jahren einem Funktionstest unterzogen, in welchen zeitlichen Abständen erfolgten diese Tests und welche Ergebnisse wurden dabei jeweils dokumentiert; wurden darüber hinaus Überlegungen angestellt oder Entscheidungen getroffen, auf regelmäßige Tests aus Kostengründen zu verzichten?
Die betriebsnotwendigen Komponenten werden wie bereits oben ausgeführt jährlich gewartet und einem Probelauf / Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus gab in den letzten fünf Jahren zwei vollständige Funktionstests, jeweils mit positiven Ergebnis. Diese wurden immer im Vorfeld direkter Anfragen durch die RWE-Spielbetriebs-GmbH für eine spieltagsbezogene Nutzung durchgeführt.
Letztendlich wurde die Rasenheizung jedoch aufgrund fehlender Übernahmeerklärung der Betriebskosten durch den Veranstalter/Besteller nie in Betrieb genommen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn