Drucksache 1349/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Mitgliedschaft der Stadt Erfurt im Bündnis „Weltoffenes Thüringen“; öffentlich
Sehr geehrte Frau Rottstedt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist die Stadt Erfurt formelles Mitglied im Bündnis „Weltoffenes Thüringen“ und hat sie eine entsprechende Beitrittserklärung unterzeichnet?
Die Stadt Erfurt ist eine von mehr als 8.000 Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative Weltoffenes Thüringen, weil sie mit ihren demokratischen Grundprinzipien, der Teilhabe- und Beteiligungs- sowie Partizipationsmöglichkeiten für ein weltoffenes und vielfältiges Thüringen steht, insbesondere als Landeshauptstadt. Die Achtung der Menschenwürde und der unteilbaren Menschenrechte sind Voraussetzungen für eine plurale Demokratie und Rechtstaatlichkeit, die in den Gremien der Stadt Erfurt gelebt werden. Die Stadt Erfurt ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der Menschen in ihrer Verschiedenheit willkommen sind und akzeptiert werden ohne Vorurteile, Ausgrenzung und Hass.
„Weltoffenes Thüringen“ ist eine Initiative und kein formelles Bündnis mit Mitgliedschaften. Die Unterstützung erfolgt durch Präsenz auf der Webseite, Verbreitung der Wort-Bild-Marke, Teilnahme an Vernetzungstreffen und eigenen Aktivitäten.
2. Welche finanziellen Mittel hat die Stadt Erfurt seit dem Beitritt zur Initiative für Aktivitäten im Rahmen von „Weltoffenes Thüringen“ aufgewendet oder erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Projekten oder Förderprogrammen?
Keine.
3. Welche Fördermittel aus Landes- oder Bundesprogrammen, wie dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, hat die Stadt Erfurt im Kontext ihrer Aktivitäten im Bündnis „Weltoffenes Thüringen“ beantragt oder erhalten?
Keine
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn