Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im „Braugoldareal“ werden derzeit sämtliche Planungen eingestellt. Bereits erbrachte
Planungsleistungen können von der CG–Gruppe nicht vergütet werden. Als Grund wird angegeben,
dass der städtebauliche Vertrag noch immer nicht vorlege.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Womit wird die Verzögerung des genannten Vertrages begründet?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, angesichts der prekären Wohnungssituation in
Erfurt, den Vorgang zu beschleunigen?
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Womit wird die Verzögerung des genannten Vertrages begründet?
Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan LOV658 „Wohnbebauung Braugoldareal“ befindet sich in dem mit dem Vorhabenträger abgestimmten Zeitfenster. Verzögerungen sind dem Bauamt als vertragsbegleitende Verwaltungseinheit nicht bekannt.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, angesichts der prekären Wohnungssituation in Erfurt, den Vorgang zu beschleunigen?
Wie oben ausgeführt, sind dem Bauamt Verzögerungen, das Vertragswerk betreffend, nicht bekannt. Aus diesem Grund ist keine Beschleunigung der mit dem Vorhabenträger abgestimmten Terminplanung notwendig.