0074/21 Versiegelung bei kompakteren Grundstücken mit Wohnbebauung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den vergangenen Tagen wurden durch Medienberichte verschiedene Ansichten der Stadtverwaltung Erfurt in die Öffentlichkeit transportiert, die zwischenzeitlich in einem Medienbericht am 15. Januar weitestgehend korrigiert wurden.

In diesem Medienbericht vom 15. Januar wird dem Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung folgende Aussage zugeschrieben:

„Was sich allerdings ändern werde, sei die Grundstücksgröße. Statt 500 bis 600 Quadratmeter werde sie künftig in vielen Fällen nur noch halb so groß sein“. Als Ziel dieser Begrenzung wird angeführt: kompaktere Grundstücke führen dazu, „dass weniger Fläche versiegelt wird“.

Weiter heißt es in dem Bericht:

„In klassischen Einfamilienhaus-Grundstücken würden Bereiche der Freiflächen etwa an den Seiten so gut wie nicht genutzt.“

Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass heutige Wohngrundstücke (klassische Einfamilienhaus-Grundstücke) viel Fläche ungenutzt, also unversiegelt lassen, während bei kompakteren Grundstücken im Ergebnis bis zu doppelt so viel Fläche überbaut wird.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Konzepte stecken hinter diesen öffentlichen Aussagen des Leiters des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung?
  2. Woraus ergibt sich die Annahme, dass kompaktere Grundstücke weniger Fläche versiegeln?
  3. Bezieht sich die Aussage künftig „kompaktere Grundstücke“ anbieten zu wollen auf einzelne Stadtteile und falls ja, welche oder das gesamte Stadtgebiet, falls ja, wie soll das erreicht werden?

Ringo Mühlmann

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche konkreten Konzepte stecken hinter diesen öffentlichen Aussagen des Leiters des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung?

Im Eigenheimsegment soll künftig eine weitaus größere Bandbreite an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen geschaffen werden. Dies soll vor allem durch eine spürbare Reduzierung von Grundstücksangeboten mit500 m² und mehr in neuen Einfamilienhausgebieten zugunsten von kompakteren Eigenheimangeboten auf Grundstücken mit ca. 250 bis 300 m² erfolgen. Das somit geschaffene zusätzliche Angebot Grundstücken soll es zahlreichen bauwilligen Familien aufgrund niedrigerer Kosten für den Grundstückskauf oder die Erschließung ermöglichen, in der Landeshauptstadt Erfurt ein Eigenheim zu beziehen und nicht auf das Umland ausweichen zu müssen.

2. Woraus ergibt sich die Annahme, dass kompaktere Grundstücke weniger Fläche versiegeln?

Die einzelnen Grundstücke ergeben in ihrer Summe noch nicht die Gesamtfläche eines Einfamilienhausgebietes. Ein Anteil von ca. 35 % dieser Gesamt- bzw. Bruttofläche entfällt unter anderem für Infrastrukturen (äußere und innere Erschließung) und muss hierfür versiegelt werden. Aus diesem Grund ergibt sich für ein geplantes Einfamilienhausgebiet mit Wohneinheiten auf kompakteren Grundstücken durch die kleinere notwendige Erschließungsfläche eine geringere Versiegelung. Insgesamt wird der Landschaftsverbrauch pro Wohneinheit damit geringer.

3. Bezieht sich die Aussage künftig „kompakte Grundstücke“ anbieten zu wollen auf einzelne Stadtteile und falls ja, welche oder das gesamte Stadtgebiet, falls ja, wie soll das erreicht werden?

Um eine Abwanderung in das Umland zu verhindern, werden nachfragegerechte, bezahlbare aber auch nachhaltige und städtebaulich qualitätsvolle Strukturen im Einfamilienhaussegment erforderlich sein. Die Kompaktheit ist dabei ein Aspekt. Die Steuerung erfolgt über das planungsrechtliche Instrumentarium, welches der Stadt zu Gebote steht. Über die jeweiligen Bebauungspläne befindet der Stadtrat.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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