Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mitte 2017 wurde der Erfurter Bismarckturm aus Sicherheitsgründen, insbesondere wegen Schäden am Turmkopf, gesperrt. Seit diesem Zeitpunkt verfällt der Turm.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Turm gesperrt und der Zugang für den Bismarckturm-Verein für Instandhaltungsmaßnahmen verwehrt?
- Welche Notinstandhaltungsmaßnahmen plant die Stadtverwaltung, um gegen den Verfall des Turmes durch Pflanzen- und Baumbewuchs entgegen zu wirken?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, akute Instandhaltungsmaßnahmen, beispielweise das Entfernen von schädlichem Mauerbewuchs, durch den Bismarckturm-Verein durchführen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schlösser
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Schlösser, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Turm gesperrt und der Zugang für den Bismarckturm-Verein für Instandhaltungsmaßnahmen verwehrt?
Der Turm wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt.
2. Welche Notinstandhaltungsmaßnahmen plant die Stadtverwaltung, um gegen den Verfall des Turmes durch Pflanzen- und Baumbewuchs entgegenzuwirken?
Zurzeit ist seitens des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung aus personellen und finanziellen Gründen nichts geplant.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, akute Instandhaltungsmaßnahmen, beispielsweise das Entfernen von schädlichem Mauerbewuchs, durch den Bismarckturm-Verein durchführen zu lassen?
Das Engagement wird grundsätzlich begrüßt. Mit der zuständigen Abteilung des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung (Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement) und des Bauamtes (Abt. Denkmalpflege) können entsprechende Absprachen getroffen werden. Ein Statiker ist dringend hinzuzuziehen. Die Frage der Versicherung ist zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein