2481/20 Umsetzung des DigitalPakts in Erfurter Schulen – Auswahl der mobilen Endgeräte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

im Rahmen der Beantwortung der Drucksache 2367/20 wird mitgeteilt, dass mithilfe der beantragten und bewilligten Fördermittel 4.770 mobile Endgeräte angeschafft werden können. So sollen 4.290 kostenintensive iPads und 480 Microsoft Tablets angeschafft werden.

 

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

  1. Nach welchen Kriterien wurden die Hersteller und Modelle der zu beschaffenden Tablets ausgewählt?
  2. Welche günstigeren Varianten wurden in Betracht gezogen und warum erfolgt keine Beschaffung günstigerer Tablets?

Sollte keine Abwägung hinsichtlich der Hersteller und Modelle und der damit verbundenen Kosten erfolgt sein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Schlööser, Marek Erfurth

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Herren, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wurden die Hersteller und Modelle der zu beschaffenden Tablets ausgewählt?

Die Stadtverwaltung als kommunaler Schulträger beschafft Unterrichtsmittel grundsätzlich nach den Bedarfsmeldungen der Schulen. Dort entscheidet das Kollegium aus pädagogischer Sicht, über die im Unterricht benötigten Unterrichtsmittel.

Bereits im Zuge Ihrer vorherigen Anfrage, der Drucksache 2367/20,haben wir Sie wie folgt informiert:

„Am 07.09.2020 wurden alle Staatlichen Erfurter Schulen abgefragt mitzuteilen, welche Gerätekonfiguration auf Grund des schulischen Medienkonzeptes benötigt wird. Im Ergebnis dieser Abfrage meldeten die Schulen einen Bedarf von 4.290 iPads und 480 Microsoft Tablets.“

Geräte mit Android-Betriebssystemen werden seit Jahren nicht mehr von den Schulen angefragt und durch den Schulträger auch nicht mehr beschafft. Aus der durchgeführten Abfrage wird ersichtlich, dass fast 90% der Schulen Apple-Systeme im Unterricht einsetzen möchten. Das liegt u.a. an dem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis dieser Geräte, den guten Administrationsmöglichkeiten, dem umfangreichen Softwareangebot und den vielen kostenlosen Schulungsangeboten. Das Land Bremen beispielsweise beschafft fast 100.000 iPads, um damit flächendeckend an allen Schulen die Schüler und Lehrkräfte auszustatten. In Erfurt sind derzeit weit über 1.000 iPads an den Schulen im Einsatz. Sie haben sich bewährt, das zeigt auch die große weltweite Nachfrage.

Aus diesem Grund wurden diese Gerätemodelle auch für die Ausschreibung herangezogen. Bei den Microsoft-Tablets ist ein vergleichbares Gerät produktneutral ausgeschrieben worden.

2. Welche günstigeren Varianten wurden in Betracht gezogen und warum erfolgt keine Beschaffung günstigerer Tablets?

Es wurden bei beiden Herstellern technisch vergleichbare Tablets im 10″ Bereich, mit Tastaturen und 3 Jahren Garantie ausgeschrieben. Im Rahmen der durchgeführten Ausschreibung konnte für die iPads ein Stückpreis von 372,47 € und für die Microsoft-Tablets ein Stückpreis von 380,80 € erreicht werden. Von kostenintensiveren iPads oder günstigeren Varianten kann man deshalb nicht sprechen. Diese Geräte sind vergleichsweise preiswert und an den Schulen ein gern genutztes Produkt. Für die Microsoft-Geräte wäre, bei einer größeren Stückzahl, vielleicht noch ein niedrigerer Preis erzielbar gewesen. Diese Geräte wurden aber, insbesondere aus pädagogischen Gründen, nur in geringer Menge beantragt.

3. Sollte keine Abwägung hinsichtlich der Hersteller und Modelle und der damit verbundenen Kosten erfolgt sein, warum nicht?

Diese Frage wurde über die Fragen 1 und 2 mit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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