Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der DigitalPakt des Bundes wurde um eine gemeinsame Vereinbarung „Sofortprogramm zur Anschaffung mobiler Endgeräte“ zwischen Bund und Ländern ergänzt. Seit September können in Thüringen Anträge gestellt werden zur Beschaffung von Leihgeräten aus dem Sofortprogramm. Für Thüringen sind 14 Millionen Euro vorgesehen.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Hat die Stadt Erfurt Fördermittel für die Anschaffung der mobilen Leihgeräte beantragt und wenn ja, Mittel in welcher Höhe wurden der Stadt Erfurt bewilligt und wie vielen digitalen Endgeräten entspricht das?
- Nach welchen Kriterien werden die mobilen Endgeräte ausgewählt, wann werden diese angeschafft und nach welchen Kriterien sollen diese an die Schüler verteilt werden?
- Wer kümmert sich um die technische Betreuung dieser Geräte und wie wird diese ohne Einschränkungen sichergestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schlösser, Marek Erfurth
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrte Herren Schlösser und Erfurth,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Hat die Stadt Erfurt Fördermittel für die Anschaffung der mobilen Leihgeräte beantragt und wenn ja, Mittel in welcher Höhe wurden der Stadt bewilligt und wie vielen digitalen Endgeräten entspricht das?
Die Förderrichtlinie zum DigitalPakt Teil IV „Sofortausstattungsprogramm“ wurde am 31.08.2020 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Der Stadt Erfurt stehen aus diesem Förderprogramm Fördermittel in Höhe von 1.773.343,48 € zur Verfügung. Der Antrag auf Fördermittel wurde am 01.09.2020 in voller Höhe gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom10.09.2020sind diese Mittel bewilligt worden. Im Zusammenhang mit der Beantwortung von Frage 2 können davon 4.770 mobile Endgeräte angeschafft werden.
2. Nach welchen Kriterien werden die mobilen Endgeräte ausgewählt, wann werden diese angeschafft und nach welchen Kriterien sollen diese an die Schüler verteilt werden?
Am 07.09.2020 wurden Erfurter Schulen abgefragt, welche Gerätekonfiguration aufgrund des schulischen Medienkonzeptes benötigt wird. Im Ergebnis der Abfrage meldeten die Schulen einen Bedarf von 4.290 iPads und 480 Microsoft Tablets. Diese Geräte werden derzeit im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beschafft. Eine Auslieferung an die Schulen wird voraussichtlich im Februar 2021 erfolgen. Entsprechend der“Empfehlungen für die Ausstattung der Thüringer Schulen mit Informations- und Medientechnik“ soll jede Schule je Klassenzug einen Klassensatz mobiler digitaler Endgeräte erhalten. Ein Klassensatz definiert sich zu jeweils 30 Notebooks oder Tablets.
Im Falle eines erneuten Corona-bedingten eingeschränkten Schulbetriebes ist die Schule berechtigt, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schule zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, diese Technik an Schülerinnen und Schüler für digitalen Unterricht zu Hause zur Verfügung zu stellen.
3. Wer kümmert sich um die technische Betreuung dieser Geräte und wie wird diese ohne Einschränkungen sichergestellt?
Die technische Betreuung erfolgt über das Amt für Bildung, Sachgebiet IT, bestehend aus acht Mitarbeitern. Diese verwalten derzeit ca. 6.000 stationäre PC`s und ca. 2.000 Tablets/Notebooks. Darüber hinaus Server, die notwendigen Komponenten der Netzwerkinfrastruktur sowie Präsentationstechnik. Die Anzahl mobiler Endgeräte wird sich im Februar um die oben genannten 4.770 Geräte erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein