2204/22 Aktueller Stand Spielplatz Waltersleben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund des unveränderten Verzugsgrundes hinsichtlich der Errichtung eines Spielplatzes in Waltersleben wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wann ist mit dem Abschluss der Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der noch offenen Grundstücksfragen zu rechnen, welche inhaltlichen Punkte wurden bereits ausgehandelt und wann ist beabsichtigt, für den Fall des Scheiterns der Vergleichsverhandlungen, Klage einzureichen?
  2. Liegen weitere Probleme vor, durch die sich der Bau des Spielplatzes in Waltersleben verzögert?
  3. Wann ist nach Ansicht der Stadtverwaltung frühestens mit dem Baubeginn und Bauabschluss zu rechnen?

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wann ist mit dem Abschluss der Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der noch offenen Grundstücksfragen zu rechnen, welche inhaltlichen Punkte wurden bereits ausgehandelt und wann ist beabsichtigt, für den Fall des
Scheiterns der Vergleichsverhandlungen, Klage einzureichen?

Erst kürzlich wurde zur inhaltlich ähnlichen DS 1823/22 „Festlegung aus der Sitzung SBUKV vom 11.10.2002 zur Drucksache 1409/22 „Sachstand Spielplatz Waltersleben“ wie folgt geantwortet:

Wie auch in der DS 0274/21 mitgeteilt, ist im vorliegenden Fall kein Klageverfahren anhängig oder im Bereich Liegenschaften bekannt. Die beschriebene Korrespondenz mit dem Rechtsbeistand eines Anliegers bezieht sich auf dessen Wunsch zur Inanspruchnahme betroffener Grundstücksflächen für Anlieferungs und Versorgungszwecke. Eine Klage ist hieraus nicht erwachsen, man bewegte sich zuletzt auf Gesprächs /Vergleichsebene.


Zum dargelegten Sachstand ergaben sich zwischenzeitlich keine Änderungen. Es ist beabsichtigt, Anfang kommenden Jahres einen gemeinsamen Termin der beteiligten Ämter Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastro-
phenschutz, Bauamt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Garten und Friedhofsamt zu organisieren und den weiteren Umgang mit der Thematik vor Ort abzustimmen.


2. Liegen weitere Probleme vor, durch die sich der Bau des Spielplatzes in Waltersleben verzögert?

Der Spielplatz in Waltersleben steht auf einer sog. „Warteliste“ von zu bearbeitenden Projekten. Eine ausführliche Stellungnahme mit Anlagen erfolgte hierzu zur DS 1912/22 „Bau von Spielplätzen“.

Aufgrund der angespannten Personalsituation (fehlende Kapazitäten, Krankenstand) kann das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die aktive Priori-tätenliste aufgenommen werden.

3. Wann ist nach Ansicht der Stadtverwaltung frühestens mit dem Baubeginn und Bauabschluss zu rechnen?

Mit Verweis auf DS 1409/22 ist nach Klärung aller hindernden Gründe von einem Zeitraum von
mindestens zwei Jahren für Planung, Ausschreibung und Bau des Spielplatzes auszugehen.

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