Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
angesichts des begrenzt verfügbaren Wohnraums in Erfurt fällt es Mietern, die zu einem 
kurzfristigen Umzug gezwungen sind, schwer, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Wohnung 
zu finden. 
Es daher wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
- Wie schätzt die Stadtverwaltung aktuell die Verfügbarkeit von Wohnraum im Hinblick auf 
 die Flüchtlingsaufnahme ein?
- Durch welche konkreten Maßnahmen wird den Erfurtern, insbesondere Senioren, im 
 Rahmen der Wohnungssuche Unterstützung angeboten?
- Mithilfe welcher weiteren Maßnahmen können Betroffene künftig besser über vorhandene 
 Hilfen informiert werden und wann gedenkt die Stadt Erfurt solche Maßnahmen
 umzusetzen?
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 
1. Wie schätzt die Stadtverwaltung aktuell die Verfügbarkeit von Wohnraum im 
Hinblick auf die Flüchtlingsaufnahme ein? 
Das Amt für Soziales beobachtet unabhängig von außen einwirkenden Umständen 
wie z. B. der derzeitigen  Fluchtbewegung aufgrund des Ukrainekrieges fortlaufend 
den Erfurter Wohnungsmarkt, um bei Veränderungen entsprechend der gesetzlichen 
Vorgaben zu reagieren. 
Ausdruck der Verfügbarkeit von Wohnraum im entsprechenden Marktsegment ist die 
Schlüssigkeit des  Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für 
Unterkunft und Heizung nach den SGB II und XII für die Landeshauptstadt Erfurt, 
welche gerichtlich überprüft wird. Das erste entsprechende Konzept ist 
sozialgerichtlich bestätigt und wird entsprechend fortgeschrieben. Trotz der 
nachgewiesenen Verfügbarkeit kann es bei Wohnungssuchen aufgrund von 
Ausstattungs– und Lagewünschen zu entsprechenden Wartezeiten kommen. 
2. Durch welche konkreten Maßnahmen wird den Erfurtern, insbesondere 
Senioren, im Rahmen der Wohnungssuche Unterstützung angeboten?  
Die Stadtverwaltung Erfurt führt selbst keine Wohnungsvermittlungen durch; kann 
aber mit der Nennung von Ansprechpartnern in Wohnungsunternehmen und 
–genossenschaften behilflich sein. Darüber hinaus werden Dritte, mit denen das Amt 
für Soziales Vereinbarungen abgeschlossen hat, dahingehend unterstützend aktiv.  
3. Mithilfe welcher weiteren Maßnahmen können Betroffene künftig besser 
über vorhandene Hilfen informiert werden und wann gedenkt die Stadt Erfurt 
solche Maßnahmen umzusetzen? 
Über die Darstellung hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. 
 
			 
			 
			 
			 
			