Parkordnung für Fahrräder im
Innenstadtbereich
Sachverhalt
In den letzten Jahren hat der Fahrradverkehr in Erfurt erfreulicherweise stark zugenommen. Dies ist sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit der Fahrradfahrenden sinnvoll und zu begrüßen. Die in diesem Zusammenhang unbedingt zu lösenden Problemen der Verkehrsführung und -organisation, insbesondere in Abstimmung mit den Anforderungen anderer Verkehrsteilnehmer (ÖPNV, Fußgänger, Rollstuhlfahrer, E-Scooter, Autofahrer, etc.), befinden sich im Fokus und der laufenden Bearbeitung (Radverkehrsplan, Radwegenetz, etc.) durch die Stadtverwaltung. Eine umfassende öffentliche Sensibilisierung besteht ebenfalls.
Leider haben sich aber parallel, insbesondere im Innenstadtbereich, beim Abstellen und Parken von Fahrrädern, Gewohnheiten etabliert, die zukünftig eine Vielzahl von Konflikten erwarten lassen. Trotz der Bereitstellung von umfangreichen Fahrradabstellplätzen und -anlagen (siehe DS 1327/20 und Stellungnahme der Stadtverwaltung) nutzen Fahrradfahrer z. B. die Angebote im Bahnhofsumfeld nur unzureichend (Radhaus I + II und Abstellplätze am Busbahnhof mit unter 50% Auslastung) und stellen ihre Fahrräder zunehmend mitten im öffentlichen Raum (z. B. im Bereich Blindenleitweg!, an Verkehrsschildern, Wegweisern, Ampeln, etc.) ab und behindern damit unnötigerweise andere Verkehrsteilnehmer teilweise massiv.
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende November 2020 (zur Vorberatung und Beschlussfassung für den Stadtrat Dezember 2020) ein Konzept für die grundsätzliche Organisation des ruhenden Fahrradverkehrs im Innenstadtbereich, unter Beachtung der aktuellen
rechtlichen Rahmenbedingungen, vorzulegen. - Der Oberbürgermeister legt gleichzeitig auf Grundlage des unter Pkt. 01 erarbeiteten Konzeptes einen Entwurf einer Parkordnung für Fahrräder im Innenstadtbereich von Erfurt vor, in dem die
Grundregeln für das Abstellen und Parken von Fahrrädern im öffentlichen Raum und deren Durchsetzung geregelt werden. - Der Oberbürgermeister weist in einer Anlage zum Konzept entsprechend Pkt. 01 die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung des Konzeptes sowohl für die
Schaffung der Voraussetzungen (Abstellplätze, Abstellanlagen, Hinweisschilder, etc.) als auch für die Kontrolle und Durchsetzung der Parkordnung entsprechend Pkt. 02 aus.
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