1356/20 Hygienekonzept für die BUGA 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vom 23. April bis zum 10. Oktober 2021 findet – nach ausdrücklicher Entscheidung der Verantwortlichen – in Erfurt die BUGA 2021 statt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Pandemie (COVID-19) auch noch im nächsten Jahr präsent sein wird. Ein Impfstoff wird bis zum Beginn der BUGA 2021 sehr unwahrscheinlich entwickelt und für jedermann zugänglich sein. Es stellt sich somit wegen der hohen zu erwartenden Besucherzahl die Notwendigkeit eines coronabedingten Hygienekonzepts.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wurde bzw. wird für die BUGA 2021 in Erfurt ein Hygienekonzept, insbesondere auch für das „Zwei-Zonen-Klima-Haus“, sog. Danakil-Haus, entwickelt und wie sieht dieses konkret aus?
  2. Wie ist angesichts der ggf. erforderlichen Durchführung der BUGA 2021 unter Pandemiebedingungen, der geplante Durchsatz mit 450 Besuchern pro Stunde im Danakil-Haus zu bewerkstelligen?
  3. Sollte dieser nicht zu bewerkstelligen sein, wie wirkt sich dies tatsächlich und finanziell, z.B. in Bezug auf Erstattungen bzw. Rückforderungen aus

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wurde bzw. wird für die BUGA 2021 in Erfurt ein Hygienekonzept, insbesondere auch für das „Zwei-Zonen-Klima-Haus“, sog. Danakil-Haus, entwickelt und wie sieht dieses konkret aus?

Das Hygienekonzept zur Durchführung der BUGA 2021 in Erfurt wird in Abhängigkeit der für diesen Zeitraum geltenden gesetzlichen Verfügungen und damit dem Ausmaß der Corona-Pandemie erstellt. Derzeit ist der weitere Verlauf der Pandemie nicht absehbar. Das Hygienekonzept wird alle Gebäude betreffen, die zur BUGA 2021 Ausstellungsbestandteil sind (Danakil, Blumenschauhallen, Ausstellungen, etc.) sowie die Freiflächen.

2. Wie ist angesichts der ggf. erforderlichen Durchführung der BUGA 2021 unter Pandemiebedingungen, der geplante Durchsatz mit 450 Besuchern pro Stunde im Danakil-Haus zu bewerkstelligen?

Aktuell wird erarbeitet, wie ein optimales Zutritts- und Besuchermanagement für das Danakil während und nach der BUGA-Durchführung ablaufen soll. In Abhängigkeit des Ausmaßes der Corona-Pandemie wird die gemäß gesetzlicher Verfügung sowie gemäß Sicherheits- und Brandschutzkonzept geltende Besucheranzahl im Danakil berücksichtigt.

3. Sollte dieser nicht zu bewerkstelligen sein, wie wirkt sich dies tatsächlich und finanziell, z.B. in Bezug auf Erstattungen bzw. Rückforderungen aus?

Aktuell ist dies trotz planerischer Leistungen und Vorbereitungen unter dem nicht bekannten Verlauf der Corona-Pandemie nicht absehbar. Gemäß Parkordnung der BUGA Erfurt 2021 Punkt 5.2. gibt es für einzelne Bereiche des Ausstellungsgeländes gesonderte Haus- oder Benutzungsordnungen. Sollte die Möglichkeit zur Nutzung eingeschränkt sein, begründet dies kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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