0230/21 Diebstahlprävention in Erfurter Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund des Digitalpakts werden die Erfurter Schulen nach und nach mit Tablets versorgt.

Es wird dazu um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie werden die mobilen Endgeräte, die den Erfurter Schulen aufgrund des Digitalpakts zur Verfügung gestellt werden, gelagert?
  2. Erfolgt insbesondere eine Sicherung der Ablageorte durch Alarmanlagen oder sonstige Einbruchsmelder, wenn ja um welche Sicherungen handelt es sich konkret und wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Schlösser

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfragen zur vorgenannten Drucksache beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Wie werden die mobilen Endgeräte, die den Erfurter Schulen aufgrund des Digitalpakts zur Verfügung gestellt werden, gelagert?

Verantwortlich für das schulische Inventar ist der Schulleiter. Wertintensive Unterrichtsmittel werden im Allgemeinen in verschließbaren Schränken aufbewahrt.

Klarzustellen ist, dass die über den DigitalPaktTeil IV „Sofortausstattungsprogramm“ beschafften mobilen Endgeräte für den digitalen Unterricht zu Hause vorgesehen sind. Soweit es einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, sind die Schulen berechtigt, diese Technik an Schülerinnen und Schüler für den digitalen Unterricht zu Hause zur Verfügung zu stellen.

2. Erfolgt insbesondere eine Sicherung der Ablageorte durch Alarmanlagen oder sonstige Einbruchsmelder, wenn ja um welche Sicherungen handelt es sich konkret und wenn nein, warum nicht?

Aus sicherheitsrechtlichen Gründen kann auf die Frage nicht näher eingegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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