0199/21 Brachfläche im Erfurter Süden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Erfurter Süden befindet sich zwischen den Wegen Am Tannenwäldchen und Am Nonnenholz eine ehemals von der Bundeswehr genutzte Brachfläche.

Es wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wer ist Eigentümer des Teils der Fläche, der momentan ungenutzt ist und wie groß ist der ungenutzte Flächenanteil?
  2. Welche Planungen für eine Nutzung dieser Fläche sind der Stadtverwaltung bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann und René Aust

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Herren Mühlmann und Aust,

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Wer ist Eigentümer des Teils der Fläche, der momentan ungenutzt ist und wie groß ist der ungenutzte Flächenanteil?

Die Liegenschaft der ehemaligen Steigerkaserne hat insgesamt eine Flächengröße von ca. 22 ha und befindet sich gegenwärtig im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Der noch bebaute Teil dieser Liegenschaft, ca. 8,3 ha, wird als „Behördenzentrum“ durch die BIMA selbst sowie das Hauptzollamt und das Technische Hilfswerk (THW) nachgenutzt. Der nicht als „Behördenzentrum“ genutzte Grundstücksteil (Brachfläche) hat eine Flächengröße von ca. 13,7 ha.

2. Welche Planungen für eine Nutzung dieser Fläche sind der Stadtverwaltung bekannt?

Für die Flächen der ehemaligen Steigerkaserne wurde ein Bebauungsplan LOV540 „Behördenzentrum am Steigerwald -Neue Landschaft“ aufgestellt (Stadtratsbeschluss StR 0227/07–Billigung Entwurf und öffentliche Auslegung –vom 29.10.2007). Parallel zumB ebauungsplan wurde mit der BIMA ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Gemäß Bebauungsplan LOV540 und städtebaulichem Vertrag sollen die Flächen außerhalb des Behördenzentrums als öffentlich zugängliche Grünflächen entwickelt und in das Naherholungsgebiet des Steigers integriert werden. Die Realisierung erfolgt über AE-Maßnahmen, die durch die Untere Naturschutzbehörde koordiniert werden und zu großen Teilen bereits realisiert wurden. Nach Herstellung der AE-Maßnahmen und Entwicklungspflege von 3 -5 Jahren durch den Eingriffsverursacher werden die Flächen dem Bundesforst zur Bewirtschaftung übergeben. Die Flächen verbleiben im Eigentum der BIMA.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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