Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
regelmäßig wird durch die Stadtverwaltung Erfurt über den aktuellen Stand der Corona-Pandemie informiert.
Es wird in diesem Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele Personen arbeiten derzeit im Gesundheitsamt, aufgeteilt nach regulären, temporär abgeordneten sowie externen Personal?
- Von welchen Stellen erhält das Gesundheitsamt die Anzahl der Infektionen sowie der an und mit Corona verstorbenen Personen?
- Wie stellt das Gesundheitsamt bzw. die meldende Stelle sicher, dass eine wiederholte Testung einer erkrankten Person nicht als „Neuinfektion“ in der Statistik geführt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Marek Erfurth, Mario Czypionka
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrte Herren Erfurth und Czypionka,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Personen arbeiten derzeit im Gesundheitsamt, aufgeteilt nach regulären, temporär abgeordneten sowie externen Personal?
Das Gesundheitsamt Erfurt als zuständige Behörde nach Infektionsschutzgesetz und den aktuellen Länderverordnungen erfüllt die entsprechenden Auf-gaben im übertragenen Wirkungskreis. Daher wird von einer Stellungnahme abgesehen.
2. Von welchen Stellen erhält das Gesundheitsamt die Anzahl der Infektionen sowie der an und mit Corona verstorbenen Personen?
Die Übermittlung an das Gesundheitsamt erfolgt entsprechend der Meldeverpflichtungen nach Infektionsschutzgesetz §§ 6 und 8. Im § 8 sind die zur Meldung verpflichteten Personen aufgelistet.
3. Wie stellt das Gesundheitsamt bzw. die meldende Stelle sicher, dass eine wiederholte Testung einer erkrankten Person nicht als „Neuinfektion“ in der Statistik geführt wird?
Die Erfassung und Übermittlung der bestätigten COVID-19 Fälle erfolgt bundesweit durch die Gesundheitsämter mittels SurvNet. Durch diese Erfassung ist eine „Doppelzählung“ ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein