0040/21 Lückenlose Lebensmittelversorgung im Stadtteil Roter Berg sicherstellen

Antrag der AfD

Sachverhalt 

Im Ortsteil Roter Berg soll das derzeit bestehende Einkaufzentrum durch einen Neubau ersetzt werden. Vereinbart wurde, dass der REWE Markt am Roten Berg bis Ende Februar geöffnet bleibt und ab dem 01.03.2021 einen Verkauf über „REWE-Container“ für die Dauer des Neubaus fortführt. Nunmehr teilte der REWE-Markt seine Schließung zum 16.01.2021 mit. Die ausreichende Lebensmittelversorgung der Anwohner des Roten Berges, welche zu größten Teilen aus Rentnern besteht, ist damit in Gefahr. Der Stadtrat stimmte dem Neubau im Übrigen auch nur unter der Voraussetzung der lückenlosen, ausreichenden Versorgung der Anwohner zu.

Die Norma-Filiale ist zudem aufgrund ihrer geringen Größe und des vorhanden Angebots nicht in der Lage, einen Ausgleich für den ersatzlosen Wegfall des REWE-Marktes zu erbringen. Eine direkte Busanbindung zu den nächstliegenden Einkaufszentren für die Anwohner des Roten Berges könnte hingegen eine weitere lückenlose Lebensmittelversorgung für die Dauer des Neubaus gewährleisten. In Betracht kommen insbesondere der Thüringen Park Erfurt und der Globus Erfurt-Mittelhausen.

Aufgrund des Bruchs der Vereinbarung ist die REWE Markt GmbH nunmehr dazu verpflichtet für einen Ausgleich zu sorgen sowie die Kosten hierfür zu tragen. Der Oberbürgermeister hat, ggf. durch ein gerichtliches Eilverfahren, dafür Sorge zu tragen, dass die REWE Markt GmbH ihrer Verpflichtung nachkommt. Für die einzurichtende Busverbindung soll die Erfurter Verkehrsbetriebe AG hinzugezogen werden, da diese über sofort einsatzbereite Busse verfügen könnte und entsprechende Planungserfahrung hat.

Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich bereits aus dem Grund, dass die REWE Filiale bereits zum 16.01.2021 schließen will und ab diesem Zeitpunkt keine ausreichende Alternative mehr für die Bewohner des Roten Berges vorhanden ist. Es muss schnellstmöglich eine Lösung für die betroffenen Bürger geschaffen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, die Einrichtung direkter Busverbindungen für die Bewohner des Roten Berges zu den nächstgelegenen Einkaufszentren, beispielsweise zum Thüringen Park Erfurt und zum Globus Erfurt-Mittelhausen zu prüfen. Hierbei sollte hinsichtlich der Umsetzung die Erfurter Verkehrsbetriebe AG hinzugezogen werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die REWE Markt GmbH im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs an der Finanzierung der Mehrkosten aufgrund der nach Beschlusspunkt 01 einzurichtenden Busverbindungen beteiligt werden kann. Der Anspruch ist ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens durchzusetzen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, die Einrichtung direkter Busverbindungen für die Bewohner des Roten Berges zu den nächstgelegenen Einkaufszentren, beispielsweise zum Thüringen Park Erfurt und zum Globus Erfurt-Mittelhausen zu prüfen. Hierbei sollte hinsichtlich der Umsetzung die Erfurter Verkehrsbetriebe AG hinzugezogen werden.

Neben dem z.Z. noch verbleibenden Norma-Markt im Wohngebiet sind für die Bewohner des Roten Berges folgende Einkaufsmöglichkeiten innerhalb von 10 Minuten direkt mit dem ÖPNV erreichbar:

fahrplan_Roterberg

Vor allem die Stadtbahnlinie 5 bietet ein stabiles und attraktives Verkehrsangebot, welches immer eine Rückfahrt ohne größere Wartezeiten nach dem Einkauf ermöglicht. Diese Linie verkehrt ab der zentralen Achse im Wohngebiet und bedient die Haltestelle „Roter Berg“ direkt neben dem ursprünglichen REWE-Markt.

Aus Sicht der Stadtverwaltung sind

  • mit den aufgezeigten ÖPNV-Verbindungen die Einkaufsmöglichkeiten über die künftige Ersatzversorgung hinaus für alle Bewohner des Roten Bergs auch während der vorübergehenden Schließung des REWE-Marktes gesichert,
  • zusätzliche Busverbindungen zu anderen Märkten sind zur Daseinsvorsorge damit nach erfolgter Prüfung nicht notwendig

Gegen die vorgeschlagenen direkten Einkaufs-Busverbindungen sprechen das gegenüber dem Stadtbahnangebot der Linie 5 immer geringere Fahrtenangebot und die damit nach dem Einkauf auftretenden längeren Wartezeiten. Für solche Zusatzverkehre wären beim Landesverwaltungsamt zu beantragende Linienverkehrsgenehmigungen notwendig, womit eine sehr kurzfristige Realisierung ausscheidet. Eine Finanzierung dieser Zusatzverkehre über die Stadt / SWE ist nicht möglich und aus vorgenannten Gründen auch nicht notwendig.

02 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die REWE Markt GmbH im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs an der Finanzierung der Mehrkosten aufgrund der nach Beschlusspunkt 01 einzurichtenden Busverbindungen beteiligt werden kann. Der Anspruch ist ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens durchzusetzen.

Im Ergebnis der Prüfung zu BP 01 ist eine zusätzliche Busanbindung nicht erforderlich.

Die REWE GmbH ist nicht der Vertragspartner der Landeshauptstadt Erfurt. Der Betreiber und Vorhabenträger des Einkaufszentrums ist die „Zehentner & Seidel Immobilien GmbH, Goetheplatz 8a, 99423 Weimar“. Ein Rechtstitel auf Schadenersatzanspruch ist im vorliegenden Fall auch gegenüber dem Vorhabenträger nicht gegeben. Für den Zeitraum der Baumaßnahme wird eine eingeschränkte Ersatzversorgung vor Ort bestehen. Ein darüber hinausgehender Zugang zu einem Vollsortiment über den ÖPNV ist bereits gewährleistet.

Fazit: Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zu folgen.

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