Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Realisierung einer Breitbandstruktur in Erfurt, unter anderem auch in Windischholzhausen, erhält die Landeshauptstadt Erfurt vom Bund und Freistaat Thüringen Fördermittel in Höhe von jeweils 4.399.371,00 €. Im Rahmen des Bundesförderprogramms wurde die Telekom Deutschland GmbH mit dem Ausbau der Breitbandversorgung der noch nicht angeschlossenen Gebäude beauftragt. Lediglich einem Teil der betroffenen Grundstückseigentümer wurde sodann durch die Telekom Deutschland GmbH empfohlen, diese bis zum 22.07.2020 zur unentgeltlichen Herstellung eines Telekommunikationsnetzes zu beauftragen. Ein weiterer Teil der Grundstücke in Windischholzhausen erhält keinen kostenfreien Breitbandanschluss. Offensichtlich hat es vorliegend einen Stichtag gegeben, sodass nur Alteingesessene durch die Fördermittel profitieren. Der Ausbau soll aus Kapazitätsgründen zudem erst im Jahr 2022 beginnen. Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Ab welchem Stichtag müssen Einwohner für den Breitbandanschluss in Windischholzhausen mit welchen Kosten rechnen?
- Wie lässt sich diese Differenzierung rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass der Planung- und Baubeginn erst Jahre später erfolgte bzw. erfolgt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Anschlusskosten für die Einwohner so auszugleichen, dass alle einen vergleichbaren Kostenanteil erbringen müssen?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Möller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- Ab welchem Stichtag müssen Einwohner für den Breitbandanschluss in Windischholzhausen mit welchen Kosten rechnen?
- Wie lässt sich diese Differenzierung rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass der Planung- und Baubeginn erst Jahre später erfolgte bzw. erfolgt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Anschlusskosten für die Einwohner so auszugleichen, dass alle einen vergleichbaren Kostenanteil erbringen müssen?
Hierzu darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Ausbau ist für die Anwohner des Wohngebietes Märchensiedlung kosten-frei. Die Förderrichtlinie besagt, dass nur Adressen förderfähig sind, die über eine Internetverbindung von weniger als30 MBit/s verfügen. Da dies auf alle Adressen in diesem Wohngebiet zutrifft, werden auch alle mit Glasfaser erschlossen.
Das Informationsschreiben mit der Aufforderung der Zustimmung der Herstellung eines Breitbandanschlusses haben im ersten Versandlauf nur ein Teil der Bewohner erhalten, was zu Missverständnissen führte. In der Zwischenzeit haben wir die Anwohner dahingehend informiert, dass alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbegrundstücken im Wohngebiet im Rahmen dieses Ausbauprogramms kostenfrei mit Glasfaser erschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein